Das Rechtsverhaltnis Zwischen Schiedsorganisation Und Schiedspartei: Rechtsgrundlagen, Verfahrensgarantien Und Konfliktfalle (Veroffentlichungen Zum Verfahrensrecht, 200) (German Edition)
معرفی کتاب «Das Rechtsverhaltnis Zwischen Schiedsorganisation Und Schiedspartei: Rechtsgrundlagen, Verfahrensgarantien Und Konfliktfalle (Veroffentlichungen Zum Verfahrensrecht, 200) (German Edition)» نوشتهٔ Christian Johannes Wahnschaffe، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebrek Ek در سال 2024. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Die institutionelle Handelsschiedsgerichtsbarkeit verzeichnet einen fortschreitenden Bedeutungsgewinn. Mit wachsenden Befugnissen ausgestattete Schiedsorganisationen agieren in einem Umfeld konfrontationsbereiter Schiedsparteien. In Konfliktfallen ist Klarheit uber die Grundlagen des Rechtsverhaltnisses zur Schiedsorganisation elementar. Dazu wurdigt Christian Johannes Wahnschaffe die Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages, dessen Statut, Zustandekommen und Vertragstypus sowie die Rechtsnatur schiedsinstitutionellen Handelns. Es folgt eine systematische Untersuchung zu den Anforderungen an eine Schiedsorganisation hinsichtlich der Gewahrung rechtlichen Gehors und ihrer Neutralitat nach nationalen wie internationalen Rechtsquellen. Der dritte Teil konkretisiert schliesslich rechtliche Parameter (moglicher) Konfliktsituationen: einerseits die Loslosung einzelner Beteiligter, andererseits die gerichtliche Uberprufung schiedsinstitutionellen Handelns, letzteres insbesondere in Aufhebungs- oder Haftungsverfahren. Der Autor schliesst mit Reflexionen zur Rolle der Schiedsorganisation als Huterin der Verfahrensintegritat. Cover Titel Vorwort Inhaltsverzeichnis Einführung § 1 Definitionsansätze der institutionellen Handelsschiedsgerichtsbarkeit I. Zur Entbehrlichkeit einer einheitlichen Definition der institutionellen Handelsschiedsgerichtsbarkeit für die deutsche Rechtsordnung II. Verbreitete begriffliche Herangehensweisen und Definitionsansätze III. Gesamtschau und eigene Einordnung der Definitionsansätze § 2 Globale Tendenzen der institutionellen Handelsschiedsgerichtsbarkeit I. Quantitativer Bedeutungsgewinn institutioneller Schiedsverfahren II. Schlaglichter eines qualitativen Bedeutungsgewinns: Das Phänomen der Institutionalisierung des Schiedsverfahrens III. Schlaglichter eines qualitativen Bedeutungsgewinns: Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Schiedsorganisationen IV. Zunehmende Konfrontationsbereitschaft der Schiedsparteien § 3 Bestandsaufnahme für Schiedsorganisationen mit Sitz in Deutschland I. Ausgewählte Schiedsorganisationen mit Sitz in Deutschland 1. Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit 2. Asian European Arbitration Centre (vormals Chinese European Arbitration Centre) 3. European Latinamerican Arbitration Center 4. Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg 5. Deutsches Medienschiedsgericht 6. German Maritime Arbitration Association 7. Schiedsgericht des Waren-Vereins der Hamburger Börse II. Beobachtungen zum (variierenden) Bedeutungsgewinn deutscher Schiedsorganisationen 1. Indikator eines quantitativen Bedeutungsgewinns: Neugründungen von Schiedsorganisationen 2. Indikator eines qualitativen Bedeutungsgewinns: Partielle Erweiterung der Regelungsdichte und schiedsinstitutionellen Befugnisse a) Institutionalisierung am Beispiel der DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018 b) Keine vergleichbar weitgehenden Reformen der anderen Schiedsorganisationen mit Sitz in Deutschland 3. Indikator eines qualitativen Bedeutungsgewinns: Gesetzliche Anordnung eines Schiedsverfahrens im Verpackungsgesetz § 4 Forschungsstand zur institutionellen Handelsschiedsgerichtsbarkeit und zu Schiedsorganisationen in Deutschland § 5 Resultierende Forschungsrelevanz und Gang der Untersuchung Erster Teil: Neuerliche Systematisierung der rechtlichen Grundlagen schiedsinstitutionellen Handelns § 6 Die Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages als materiellrechtlicher Vertrag I. Bedeutung der Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages 1. Zur Bedeutung der Qualifikation für das anwendbare Recht 2. Zur Bedeutung der Qualifikation für die vertragsrechtliche Behandlung des Schiedsorganisationsvertrages II. Ansätze zur Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages 1. Herrschende Ansicht: Qualifikation als materiellrechtlicher Vertrag a) Materiellrechtlicher Vertrag mit prozessrechtlicher Wirkung b) Materiellrechtlicher Vertrag neben einem zusätzlichen Kompetenzbegründungsakt 2. Andere Ansicht: Qualifikation als Vertrag mit rechtlicher Doppelnatur III. Eigene Würdigung der Vertragsqualifikation 1. Bestimmung des geeigneten Kriteriums zur Vertragsqualifikation als Vorüberlegung a) Untauglichkeit des Vertragstatbestandes als Qualifikationskriterium b) Vertragsinhalt als Qualifikationskriterium 2. Der Schiedsorganisationsvertrag als materiellrechtlicher Vertrag in Anwendung des Qualifikationskriteriums 3. Bestimmung des prozessualen Kompetenzbegründungsakts zugunsten der Schiedsorganisation a) Keine Parteiidentität zwischen materiellem Vertragsschluss und prozessualem Kompetenzbegründungsakt b) Keine zeitliche Identität zwischen materiellem Vertragsschluss und prozessualem Kompetenzbegründungsakt 4. Fazit: Der Schiedsorganisationsvertrag als materiellrechtlicher Vertrag neben einem prozessualen Kompetenzbegründungsakt § 7 Das Statut des Schiedsorganisationsvertrages I. Anwendung der Rom I-VO für die Bestimmung des Statuts II. Schiedsorganisationen mit Sitz in Deutschland enthalten sich einer Rechtswahl III. Schiedsorganisationsverträge als Dienstverträge im Sinne der Rom I-VO IV. Keine Geltung der Ausweichklausel der Rom I-VO 1. Keine offensichtlich engere Verbindung zum Statut der Schiedsvereinbarung 2. Keine offensichtlich engere Verbindung zum Statut des Schiedsverfahrens V. Fazit: Schiedsorganisationsverträge unterliegen dem Recht am Sitz der schiedsinstitutionellen Hauptverwaltung § 8 Das Zustandekommen des Schiedsorganisationsvertrages I. Bedeutung des Zeitpunkts des Vertragsschlusses 1. Bestimmung der geltenden Schiedsgerichtsordnung 2. Fragliche Pflicht zur Administration des Schiedsverfahrens II. Ansätze zum Vertragsschluss 1. Erster Ansatz: Veröffentlichung der Schiedsgerichtsordnung als offerta ad incertas personas der Schiedsorganisation 2. Zweiter Ansatz: Einreichen der Schiedsklage als Antrag der Schiedsparteien III. Eigene Stellungnahme zum Vertragsschluss 1. Zugang einer schiedsparteilichen Annahmeerklärung nicht entbehrlich 2. Der zeitlich unbegrenzte Antrag als dogmatischer Fremdkörper 3. Auslegung der Veröffentlichung der Schiedsgerichtsordnung als invitatio ad offerendum a) Bestimmung der einschlägigen Auslegungsmaßstäbe aa) Der wirkliche Wille aus Sicht des objektiven Empfängers als Auslegungsziel bb) Geltungsanspruch der Zweifelsregelung zugunsten einer invitatio ad offerendum b) Das Erscheinungsbild der Veröffentlichung der Schiedsgerichtsordnung streitet gegen eine schiedsinstitutionelle offerta ad incertas personas c) (Neu-)Bewertung der Interessenlage im schiedsinstitutionellen Kontext aa) Das legitime schiedsinstitutionelle Interesse wider die Verbindlichkeit (1) Schutz der Leistungsfähigkeit der Schiedsorganisation (2) Bestehende Risiken eines Vertragsschlusses ohne Kenntnis der Parteien bb) Die Interessen der Schiedsparteien zwischen „Schiedspflicht“ und drohender Undurchführbarkeit des Schiedsverfahrens d) Kein Vorrang im Widerstreit der legitimen Interessen beider Seiten 4. Schiedsklage als Antrag auf Abschluss des Schiedsorganisationsvertrages 5. Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr als Annahme der Schiedsorganisation 6. Schlussfolgerungen aus dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses IV. Exkurs zum abzulehnenden Modell Schöldströms: Keine individuellen vertraglichen Beziehungen zwischen allen Verfahrensprotagonisten V. Exkurs zur rechtlichen Qualifikation der Schiedsgerichtsordnung als Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Schiedsgerichtsordnungen als vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen 2. Qualifikation der Schiedsorganisation als Verwenderin der Vertragsbedingungen 3. Konsequenzen für die Auslegung der Schiedsgerichtsordnung als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schiedsorganisationsvertrages a) Kein Auslegungsprimat der Schiedsorganisation b) Objektivierte Auslegung der Schiedsgerichtsordnung c) Kein Vorrang der Auslegungsmaßstäbe internationalen Einheitsrechts § 9 Die Typisierung des Schiedsorganisationsvertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag I. Ansätze zum Vertragstypus 1. Schiedsorganisationsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag in Rechtsprechung und Teilen des Schrifttums 2. Schiedsorganisationsvertrag als Vertrag sui generis in Teilen des Schrifttums II. Eigene Stellungnahme zum Vertragstypus 1. Keine Typisierung des Schiedsorganisationsvertrages als Werkvertrag 2. Typisierung des Schiedsorganisationsvertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag a) Wirtschaftliche, entgeltliche Tätigkeit der Schiedsorganisation b) Selbstständigkeit einer Schiedsorganisation c) Vermögensbezogene Fremdnützigkeit einer Schiedsorganisation d) Interessenwahrung durch die Schiedsorganisation e) Fazit: Typisierung als Geschäftsbesorgungsvertrag § 10 Zur umstrittenen Rechtsnatur schiedsinstitutionellen Handelns I. Drei vertretene Ansätze zur Rechtsnatur 1. Die konventionelle Lehre in Schrifttum und Rechtsprechung: Die lediglich administrative Natur schiedsinstitutionellen Handelns 2. Die prominente Gegenauffassung der Einordnung schiedsinstitutionellen Handelns als schiedsrichterliche bzw. (quasi-)rechtsprechende Tätigkeit 3. Der unkonventionelle Ansatz der Einordnung schiedsinstitutionellen Handelns als schiedsgutachterliche Tätigkeit II. Defizite bisheriger Begründungsansätze zur Einordnung schiedsinstitutionellen Handelns 1. Ablehnung bloß ergebnisorientierter Einordnungskriterien 2. Keine Rückschlüsse von der (gewünschten) gerichtlichen Kontrolldichte auf die Rechtsnatur schiedsinstitutionellen Handelns 3. Kein Ausschluss einer schiedsrichterlichen Einordnung aufgrund der schiedsinstitutionellen Binnenstruktur 4. Die Autonomie des Schiedsverfahrensrechts streitet gegen die Orientierung an staatlichen Gerichtsverfahren 5. Die gesetzlichen Festlegungen des Ad-hoc-Schiedsverfahrens als unzureichende Anhaltspunkte einer umfassenden Einordnung III. Neuerliche eigene Untersuchung schiedsinstitutionellen Handelns anhand der konstitutiven Wesensmerkmale eines Schiedsgerichts 1. Entscheidung anstelle eines staatlichen Gerichts 2. Entscheidung durch unabhängige und unparteiliche Stelle 3. Fehlende Entscheidungsvollstreckbarkeit 4. Kein Mandat der Schiedsorganisation zur Tätigkeit als Schiedsgericht 5. Fazit: Schiedsinstitutionelle Entscheidungen sind nicht als schiedsrichterliches Handeln zu qualifizieren IV. Gegenentwurf: Einordnung als Prozesshandlungen sui generis Zweiter Teil: Folgerungen für den Bestand von Verfahrensgarantien gegenüber Schiedsorganisationen § 11 Gebot der schiedsinstitutionellen Gewährung rechtlichen Gehörs I. Stellung des Gebotes der Gewährung rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren II. Uneinheitliche Anforderungen an die schiedsinstitutionelle Gehörsgewähr in der deutschen Rechtsprechung 1. Hohe Anforderungen des OLG Stuttgart und ihre Aufhebung durch den Bundesgerichtshof 2. LG Berlin und OLG München: Uneins in der Sache, übereinstimmend in der Methode III. Wiederkehrende Kriterien zur Bestimmung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör gegenüber Schiedsorganisationen – ein kritischer Systematisierungsversuch 1. Auslegungsansatz: Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechend der Schiedsgerichtsordnung a) Der Schiedsorganisationsvertrag mit Inhalten entsprechend der Schiedsgerichtsordnungen als Grundlage des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Rechtsprechung und deutscher Literatur b) Untauglichkeit der Vertragsauslegung als alleiniges Kriterium zur Bestimmung des zu gewährenden rechtlichen Gehörs 2. Strukturansatz: Gewährung rechtlichen Gehörs in Anlehnung an Ad-hoc-Schiedsverfahren 3. Formansatz: Keine Gewährung rechtlichen Gehörs vor prozessleitenden Anordnungen der Schiedsorganisation a) Der Rekurs auf prozess- bzw. verfahrensleitende Anordnungen zur Begründung der Entbehrlichkeit rechtlichen Gehörs in der Literatur b) Kein einheitliches Begriffsverständnis der prozess- bzw. verfahrensleitenden Anordnungen c) Widerlegung der pauschalen Entbehrlichkeit rechtlichen Gehörs vor prozess- bzw. verfahrensleitenden Entscheidungen 4. Qualifikationsansatz: Gewährung rechtlichen Gehörs bei rechtsprechender bzw. (schieds-)richterlicher Tätigkeit der Schiedsorganisation 5. Fazit: Bedürfnis nach einem uniformen Kriterium zur Bestimmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gegenüber Schiedsorganisationen IV. Vorüberlegungen zur Geltung vertraglicher und gesetzlicher Grundlagen eines Anspruchs auf rechtliches Gehör gegenüber Schiedsorganisationen 1. Vertragliche Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör a) Schiedsvereinbarungen der Parteien als untaugliche Grundlage b) Schiedsorganisationsvertrag als vertragliche Grundlage 2. Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör im nationalen Recht a) Keine Eignung des Art. 103 Abs. 1 GG als Grundlage eines Gehörsanspruchs gegenüber einer Schiedsorganisation aa) Die umstrittene Geltung des Art. 103 Abs. 1 GG im Schiedsverfahren (1) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Teile des Schrifttums: Geltung für Schiedsverfahren (2) Teile des Schrifttums: Keine Geltung für Schiedsverfahren (3) Stellungnahme gegen die Erstreckung des Art. 103 Abs. 1 GG auf Schiedsverfahren bb) Keine umfassende Geltung des Art. 103 Abs. 1 GG für Schiedsorganisationen b) § 1042 Abs. 1 S. 2 ZPO als Ausgangspunkt der Gehörsgewähr durch eine Schiedsorganisation aa) Exkurs: Keine Bindung einer Schiedsorganisation an schiedsverfahrensrechtliche Verfahrensgarantien nach französischem Recht bb) Kein eindeutiges Meinungsbild zu den Verpflichteten des § 1042 Abs. 1 S. 2 ZPO cc) Zirkelschlüssigkeit des Rekurses auf § 1042 Abs. 3 ZPO dd) Auslegung des § 1042 Abs. 1 S. 2 ZPO erlaubt schiedsinstitutionelle Bindung an den Anspruch auf rechtliches Gehör (1) Wortlaut steht Schiedsorganisationen offen (2) Systematik: Schiedsorganisationen als Pflichtadressaten im 10. Buch der ZPO (3) Gesetzgebungshistorie: Umfassende Geltung rechtlichen Gehörs nach der Konzeption des UNCITRALModellgesetzes (4) Telos: (Umfassende) Sicherung gegen Willkür und Nachlässigkeit auch gegenüber Schiedsorganisationen geboten c) Fazit: Grundlage eines Anspruchs auf rechtliches Gehör gegen Schiedsorganisationen in § 1042 Abs. 1 S. 2 ZPO 3. Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör im internationalen Recht a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens in der Europäischen Menschenrechtskonvention aa) Mittelbare Geltung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gegenüber Schiedsgerichten als Vorüberlegung bb) Keine mittelbare Geltung des Grundsatzes des fairen Verfahrens gegenüber Schiedsorganisationen (1) Ablehnung der (unmittelbaren) Bindung von Schiedsorganisationen in der neueren französischen Rechtsprechung (2) Würdigung der Rechtsprechung und Fragestellung im Schrifttum (3) Abstrakte Hürden einer Bindung: Schiedsinstitutionelle Tätigkeit außerhalb des Anwendungsbereichs des Grundsatzes des fairen Verfahrens (4) Keine mittelbare Geltung des Grundsatzes des fairen Verfahrens für die untersuchten Schiedsorganisationen (5) Kein Wertungswiderspruch durch engeren Schutzbereich als nach nationalem Recht b) Verfahrensgarantien des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aa) Bedeutung des New Yorker Übereinkommens für die Durchsetzung rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren bb) Schiedsorganisationen als Adressaten der Mindeststandards rechtlichen Gehörs des New Yorker Übereinkommens (1) Geltungsbereich des Art. V Abs. 1 lit. b Var. 1 NYÜ eröffnet (2) Geltungsbereich des Art. V Abs. 1 lit. b Var. 2 NYÜ eröffnet (3) Geltungsbereich des Art. V Abs. 1 lit. d NYÜ eröffnet (4) Geltungsbereich des Art. V Abs. 2 lit. b NYÜ eröffnet cc) Fazit zu dem New Yorker Übereinkommen als normative Grundlage eines Anspruchs auf rechtliches Gehör c) Keine eigene Bedeutung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 4. Fazit zu Normgrundlagen rechtlichen Gehörs und Konsequenzen V. Gegenentwurf: Die Entscheidungserheblichkeit schiedsinstitutionellen Handelns als Kriterium für die Gewährung rechtlichen Gehörs 1. Entbehrlichkeit einer (schieds-)richterlichen Qualifikation für die Bindung schiedsinstitutionellen Handelns an das Gebot rechtlichen Gehörs 2. Die Entscheidungserheblichkeit als etablierter Maßstab des deutschen Schiedsverfahrensrechts 3. Die Entscheidungserheblichkeit als etablierter Maßstab über die Grenzen der deutschen Rechtsordnung hinaus 4. Sinn und Zweck der Gewährung rechtlichen Gehörs streiten für die Bestimmung mittels des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit 5. Zur Konkretisierung des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit VI. Exemplarische Anwendung des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit auf schiedsinstitutionelles Handeln 1. Schiedsrichterbestellung a) Divergierende Regelungsansätze zur Schiedsrichterbestellung in den Schiedsgerichtsordnungen b) Fragmentarische Vorgaben der Schiedsgerichtsordnungen zum rechtlichen Gehör c) Die Entscheidungserheblichkeit der schiedsinstitutionellen Bestellung 2. Entscheidung über Schiedsrichterablehnung a) Regelungsvarianz in den Schiedsgerichtsordnungen zu den Entscheidungsabläufen b) Regelungsvarianz in den Schiedsgerichtsordnungen zur Parteianhörung c) Entscheidungserheblichkeit der schiedsinstitutionellen Ablehnungsentscheidung 3. Entscheidungsfristverlängerung 4. Durchsicht des Schiedsspruches durch die Schiedsorganisation 5. Verfahrensbeendigung durch die Schiedsorganisation VII. Abschließende Reflexionen zur Bestimmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör anhand der Entscheidungserheblichkeit schiedsinstitutioneller Prozesshandlungen sui generis § 12 Die Neutralitätspflicht der Schiedsorganisation I. Die Neutralitätspflicht als Fragestellung der Praxis 1. Das National Arbitration Forum als prominentes Beispiel des Vorwurfs fehlender schiedsinstitutioneller Neutralität 2. Vorwürfe vermeintlich fehlender schiedsinstitutioneller Neutralität vor deutschen Gerichten II. Zur begrifflichen Differenzierung zwischen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität 1. Zum Begriff der (schiedsrichterlichen) Unabhängigkeit 2. Zum Begriff der (schiedsrichterlichen) Unparteilichkeit 3. Zum Begriff der Neutralität III. Rechtlicher Ursprung einer schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht 1. Die Neutralitätspflicht als Ausdruck gesetzlicher Pflichten a) Keine gesetzliche Grundlage einer umfassenden schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht in dem deutschen Schiedsverfahrensrecht aa) Ursprung der schiedsrichterlichen Neutralitätspflichten nach deutschem Recht bb) Scheitern eines pauschalen Transfers dieser schiedsrichterlichen Neutralitätspflichten auf Schiedsorganisationen cc) Zur Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots gem. § 1042 Abs. 1 S. 1 ZPO für die schiedsinstitutionelle Neutralitätspflicht b) Zu normativen Grundlagen einer schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht in dem internationalen Recht aa) Kein Transfer der Vorgaben zur gerichtlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (1) (Keine) Grundlage schiedsinstitutioneller Neutralitätspflichten nach der französischen Rechtsprechung (2) Grundlage schiedsinstitutioneller Neutralitätspflichten nach der litauischen Rechtsprechung (3) Keine Grundlage schiedsinstitutioneller Neutralitätspflichten nach hiesiger Konzeption bb) Keine Herleitung einer schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht aus den Vorgaben des New Yorker Übereinkommens zur schiedsrichterlichen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit (1) Relevante Versagungsgründe des New Yorker Übereinkommens (2) Beschränkung des Ordre-public-Vorbehaltes auf die schiedsrichterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in der Rechtsprechung (3) Abschließende Gedanken zur Beschränkung des Ordre-public-Vorbehaltes auf die schiedsrichterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit c) Fazit: Keine gesetzliche Grundlage für eine umfassende schiedsinstitutionelle Neutralitätspflicht im nationalen wie internationalen Recht 2. Die schiedsinstitutionelle Neutralitätspflicht als vertragliche Loyalitätspflicht a) Keine ausdrückliche Begründung einer Neutralitätspflicht durch Schiedsgerichtsordnungen aa) Regelmäßige Beschränkung der Vorgaben der Schiedsgerichtsordnungen auf Schiedsrichter bb) DIS-Integritätsgrundsätze als untaugliche Grundlage einer schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht b) Ansatz der mittelbaren Begründung einer Neutralitätspflicht durch die schiedsinstitutionellen Aufgaben nach den Vorgaben der Schiedsgerichtsordnung c) Neutralitätspflicht als Ausdruck einer vertraglichen Loyalitätspflicht aus dem Schiedsorganisationsvertrag IV. Gestalt und Inhalt der schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht 1. Zur zeitlichen Geltung der schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht 2. Die schiedsinstitutionelle Neutralitätspflicht als striktes Neutralitätsgebot a) Die Forderung einer lediglich abgeschwächten Neutralitätspflicht in Teilen der Rechtsprechung und Literatur b) Die Forderung einer uneingeschränkten Neutralitätspflicht in Teilen der Rechtsprechung und Literatur c) Eigene Stellungnahme für ein striktes Neutralitätsgebot V. Exemplarische Ausprägungen der schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht 1. Schiedsinstitutionelle Unabhängigkeit als Ausdruck der Neutralitätspflicht a) Strukturelle und personelle Dimensionen schiedsinstitutioneller Unabhängigkeit b) Beobachtungen zum Grad der Unabhängigkeit der Schiedsorganisationen mit Sitz in Deutschland aa) Exemplarische Maßnahmen zur Sicherung der Entscheidungsneutralität der DIS bb) Exemplarische Maßnahmen zur Sicherung der Entscheidungsneutralität des ASEAC cc) Exemplarische Maßnahmen zur Sicherung der Entscheidungsneutralität des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg dd) Fazit 2. Verbot wertender Stellungnahmen zu laufenden Schiedsverfahren 3. Weitestgehendes Verbot der Ex-parte-Kommunikation mit nur einer Schiedspartei VI. Fazit zur schiedsinstitutionellen Neutralitätspflicht Dritter Teil: Folgerungen für Konfliktsituationen zwischen Schiedsorganisation und Schiedspartei § 13 Die einseitige Trennung einer Partei von der Schiedsorganisation I. Kein prozessuales schiedsinstitutionelles Ablehnungsrecht in analoger Anwendung des § 1036 Abs. 2 ZPO 1. Die Abwesenheit eines schiedsinstitutionellen Ablehnungsrechts als planwidrige Regelungslücke 2. Keine vergleichbare Interessenlage zum schiedsrichterlichen Ablehnungsrecht II. Materiellrechtliche Beendigung des Schiedsorganisationsvertrages 1. Die Kündigung des Schiedsorganisationsvertrages a) Anforderungen an die Kündigungserklärung aa) Notwendigkeit einer gemeinsamen Kündigungserklärung der Schiedsparteien bb) Kein ausnahmsweises Genügen einer Kündigungserklärung nur einer Schiedspartei (1) Keine Annahme einer konkludenten Kündigungsbevollmächtigung (2) Kein Anspruch auf Mitwirkung der anderen Schiedsparteien an der Kündigung (3) Keine Ausnahmen bei Kündigung aus wichtigem Grund cc) Zur Kündigungserklärung für die Schiedsorganisation b) Keine ordentliche Kündigung des Schiedsorganisationsvertrages c) Außerordentliche Kündigung aufgrund der schiedsinstitutionellen Vertrauensstellung aa) Außerordentliches Kündigungsrecht ohne Grund der Schiedsparteien bb) Regelmäßig kein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Grund der Schiedsorganisation d) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund aa) Kündigung aus wichtigem Grund aufseiten der Schiedsparteien bb) Kündigung aus wichtigem Grund aufseiten der Schiedsorganisation e) Fazit zur Kündigung des Schiedsorganisationsvertrages 2. Keine eigenständige Bedeutung einer Kündigung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage des Schiedsorganisationsvertrages 3. Die Anfechtung des Schiedsorganisationsvertrages durch eine Schiedspartei a) Regelmäßig kein Anfechtungsgrund aus § 123 Abs. 1 Var. 1 BGB für Schiedsparteien b) Regelmäßig kein Anfechtungsgrund aus § 119 Abs. 2 BGB für Schiedsparteien 4. Fazit zur materiellrechtlichen Trennung von der Schiedsorganisation III. Rechtsfolgen der Beendigung des Schiedsorganisationsvertrages: Notwendigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung der Schiedsvereinbarung § 14 Kontrolle schiedsinstitutionellen Handelns durch staatliche Gerichte I. Lediglich ausnahmsweise unmittelbare gerichtliche Prüfung schiedsinstitutioneller Entscheidungen während des Schiedsverfahrens 1. Gerichtliche Schiedsrichterbestellung bei Übergewicht einer Partei bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts 2. Gerichtliche Neuentscheidung bei schiedsinstitutioneller Nichtstattgabe eines Ablehnungsgesuchs 3. Keine gerichtliche Überprüfung bei schiedsinstitutioneller Stattgabe eines Ablehnungsgesuchs 4. Keine gerichtliche Überprüfung eines schiedsinstitutionellen Einstellungsbeschlusses im Wege der Aufhebung nach § 1059 ZPO 5. Keine gerichtliche Prüfung weiterer einzelner schiedsinstitutioneller Entscheidungen mittels der Aufhebung nach § 1059 ZPO in direkter oder analoger Anwendung II. Sonderfall: Gerichtliche Kontrolle eines schiedsinstitutionell festgesetzten Streitwertes III. Mittelbare Überprüfung schiedsinstitutionellen Handelns durch Feststellungs- und Leistungsklagen während des Schiedsverfahrens 1. Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens bis zur Konstituierung des Schiedsgerichts 2. Allgemeine Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Schiedsorganisationsvertrages 3. Keine Leistungsklage auf die schiedsinstitutionelle Vornahme von Prozesshandlungen IV. Mittelbare Überprüfung schiedsinstitutionellen Handelns durch ausnahmsweise gerichtliche Aufhebung eines erlassenen Schiedsspruches 1. § 1059 ZPO berücksichtigt schiedsinstitutionelles Handeln 2. Darstellung der in Betracht kommenden Aufhebungsgründe und ihrer Anforderungen a) Aufhebungsgrund des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b ZPO b) Aufhebungsgrund des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d ZPO c) Aufhebungsgrund des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b ZPO 3. Beispielsfälle a) Mögliche Aufhebung bei unvollständiger Weiterleitung der Verfahrensakten b) Mögliche Aufhebung bei allgemeinen schiedsinstitutionellen Gehörsverstößen c) Regelmäßig keine Aufhebung wegen Mitwirkung eines befangenen Schiedsrichters nach versagter schiedsinstitutioneller Ablehnungsentscheidung d) Regelmäßig keine Aufhebung bei Erlass eines Schiedsspruches mit Ungleichgewicht einer Partei bei Zusammensetzung des Schiedsgerichts e) Keine Aufhebung wegen schiedsinstitutioneller Entscheidungsfristverlängerungen f) Mögliche Aufhebung wegen drastisch zu kurz bemessener Fristen durch die Schiedsorganisation g) Regelmäßig keine Aufhebung wegen schiedsinstitutioneller Neutralitätsdefizite V. Überprüfung schiedsinstitutionellen Handelns im Rahmen vertraglicher Haftung der Schiedsorganisation 1. Die Voraussetzungen eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB als Ausgangspunkt a) Schiedsorganisationsvertrag als Schuldverhältnis b) Beispiele möglicher schiedsinstitutioneller Pflichtverletzungen c) Vertretenmüssen und Zurechnung d) Inhalte und Grenzen des ersatzfähigen Schadens 2. Keine gesetzliche schiedsinstitutionelle Haftungsprivilegierung a) § 839 Abs. 2 S. 1 BGB als umstrittene Grundlage einer schiedsrichterlichen Haftungsprivilegierung b) Kein schiedsinstitutionelle Haftungsprivilegierung mittels § 839 Abs. 2 S. 1 BGB in analoger Anwendung 3. Zur Wirksamkeit der vertraglichen Haftungsfreizeichnungen der untersuchten Schiedsorganisationen a) Weitgehend uniforme Haftungsfreizeichnungen der Schiedsorganisationen mit Sitz in Deutschland b) Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung von leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen aa) Drohende Unwirksamkeit der Freizeichnungsklauseln bei unbesehenem Transfer der Kardinalpflichtenrechtsprechung bb) Argumentative Auswege aus der drohenden Unwirksamkeit im deutschen Schrifttum cc) Neuerliche Würdigung wider die Unwirksamkeit (1) Branchenüblichkeit schiedsinstitutioneller Haftungsfreizeichnungen von leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen (2) Großzügiger Wirksamkeitsmaßstab für kollektiv ausgehandelte Vertragswerke (3) Keine Vertragszweckgefährdung dd) Ergänzende Anregungen zur gerichtsfesten Gestaltung der schiedsinstitutionellen Haftungsfreizeichnungen c) Unwirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung von grob fahrlässigen Pflichtverletzungen 4. Fazit: Eingeschränkte vertragliche Haftung der Schiedsorganisationen VII. Fazit zur Kontrolle schiedsinstitutionellen Handelns Ausblick und Zusammenfassung in Thesen § 15 Zur Rolle der Schiedsorganisation als Hüterin der Verfahrensintegrität I. Keine allgemeine schiedsinstitutionelle Interventionsbefugnis de lege lata 1. Beispiele des Bestandes und der Grenzen schiedsrichterlicher Interventionsbefugnisse a) Ausdrückliche Festlegungen schiedsrichterlicher Interventionsbefugnisse mittels Parteivereinbarungen b) Schiedsrichterliche Interventionsbefugnisse als inherent bzw. implied powers c) Schiedsrichterliches Ermessen als Interventionsgrundlage, § 1042 Abs. 4 S. 1 ZPO 2. Abwesenheit einer tauglichen Rechtsgrundlage allgemeiner schiedsinstitutioneller Interventionsbefugnisse II. Stellungnahme gegen die zukünftige Begründung umfassender schiedsinstitutioneller Interventionsbefugnisse III. Praktisches Beispiel: Zur Umsetzbarkeit von Regulierungen der Parteivertretung durch deutsche Schiedsorganisationen 1. Die LCIA General Guidelines for the Authorised Representatives of the Parties als Beispiel schiedsinstitutioneller Verhaltenskodizes 2. Zulässigkeit verbindlicher schiedsinstitutioneller Verhaltenskodizes als Zulassungsvoraussetzung für Verfahrensbevollmächtigte IV. Fazit § 16 Zusammenfassung in Thesen Literaturverzeichnis Sachverzeichnis Die institutionelle Handelsschiedsgerichtsbarkeit verzeichnet einen fortschreitenden Bedeutungsgewinn. Mit wachsenden Befugnissen ausgestattete Schiedsorganisationen agieren in einem Umfeld konfrontationsbereiter Schiedsparteien. In Konfliktfällen ist Klarheit über die Grundlagen des Rechtsverhältnisses zur Schiedsorganisation elementar. Dazu würdigt Christian Johannes Wahnschaffe die Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages, dessen Statut, Zustandekommen und Vertragstypus sowie die Rechtsnatur schiedsinstitutionellen Handelns. Es folgt eine systematische Untersuchung zu den Anforderungen an eine Schiedsorganisation hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs und ihrer Neutralität nach nationalen wie internationalen Rechtsquellen. Der dritte Teil konkretisiert schließlich rechtliche Parameter (möglicher) Konfliktsituationen: einerseits die Loslösung einzelner Beteiligter, andererseits die gerichtliche Überprüfung schiedsinstitutionellen Handelns, letzteres insbesondere in Aufhebungs- oder Haftungsverfahren. Der Autor schließt mit Reflexionen zur Rolle der Schiedsorganisation als Hüterin der Verfahrensintegrität.
دانلود کتاب Das Rechtsverhaltnis Zwischen Schiedsorganisation Und Schiedspartei: Rechtsgrundlagen, Verfahrensgarantien Und Konfliktfalle (Veroffentlichungen Zum Verfahrensrecht, 200) (German Edition)