Das Klagezulassungsverfahren gem. Paragraph 148 AktG : Geltendes Recht. Kritik. Reform
معرفی کتاب «Das Klagezulassungsverfahren gem. Paragraph 148 AktG : Geltendes Recht. Kritik. Reform» نوشتهٔ Gaschler, Andreas، منتشرشده توسط نشر Duncker et Humblot در سال 2017. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Gemäß § 148 AktG können Aktionärsminderheiten, die ein Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ausgewählte Gesellschaftsansprüche einklagen. Dieses Minderheitsrecht funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Die Arbeit stellt die Regelungsbestandteile des § 148 AktG dar, die als »Sand im Getriebe« verantwortlich für diesen Funktionsausfall sein könnten. Es wird sodann vorgeschlagen, § 148 AktG zu reformieren und Zulassungshürden abzubauen: Die Hürde des Antragsquorums (§ 148 Abs. 1 Satz 1 AktG) erweist sich als zu hoch. Ferner ist die praktisch kaum handhabbare, zu weit geratene Interessenabwägung (§ 148 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG) aufzugeben. Zudem sollte das Verfahren auf die Bestellung eines besonderen Vertreters ausgerichtet werden, der Zugang zu den Informationen der Gesellschaft erhält. Und schließlich sollten die Kostenrisiken gemindert und überdies positive Anreize für Aktionäre in Gestalt prozessrisiko- und aufwandsorientierter Erstattungsansprüche gesetzt werden.»The Shareholder Derivative Suit According to Section 148 of the German Company Code (Aktiengesetz - AktG)«Section 148 of the German Company Code (Aktiengesetz - AktG) provides for a derivative suit for minority shareholders. However, it has turned out that this minority right does not work in practice. The dissertation first dissects those conditions of the provision that might be responsible for this failure. It then takes on the reform debate and proposes far-reaching steps to lower the legal hurdles for minority sharholders in order to turn the German derivative suit into a success story. Gemäß § 148 AktG können Aktionärsminderheiten, die ein Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ausgewählte Gesellschaftsansprüche einklagen. Dieses Minderheitsrecht funktioniert in der Praxis jedoch nicht. Die Arbeit stellt die Regelungsbestandteile des § 148 AktG dar, die als »Sand im Getriebe« verantwortlich für diesen Funktionsausfall sein könnten. Es wird sodann vorgeschlagen, § 148 AktG zu reformieren und Zulassungshürden abzubauen: Die Hürde des Antragsquorums (§ 148 Abs. 1 Satz 1 AktG) erweist sich als zu hoch. Ferner ist die praktisch kaum handhabbare, zu weit geratene Interessenabwägung (§ 148 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG) aufzugeben. Zudem sollte das Verfahren auf die Bestellung eines besonderen Vertreters ausgerichtet werden, der Zugang zu den Informationen der Gesellschaft erhält. Und schließlich sollten die Kostenrisiken gemindert und überdies positive Anreize für Aktionäre in Gestalt prozessrisiko- und aufwandsorientierter Erstattungsansprüche gesetzt werden. / »The Shareholder Derivative Suit According to Section 148 of the German Company Code (Aktiengesetz - AktG)« -- Section 148 of the German Company Code (Aktiengesetz - AktG) provides for a derivative suit for minority shareholders. However, it has turned out that this minority right does not work in practice. The dissertation first dissects those conditions of the provision that might be responsible for this failure. It then takes on the reform debate and proposes far-reaching steps to lower the legal hurdles for minority sharholders in order to turn the German derivative suit into a success story
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