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Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2. Juli 2019: Eine systematische und rechtsvergleichende Untersuchung. Dissertationsschrift

معرفی کتاب «Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2. Juli 2019: Eine systematische und rechtsvergleichende Untersuchung. Dissertationsschrift» نوشتهٔ Holger Jacobs، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist, gleicht die Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet, welches nunmehr einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden systematischen Untersuchung. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung sowie die Versagungsgründe. Darüber hinaus stellt er die Regelungen des Übereinkommens dem deutschen und englischen Recht gegenüber. Cover Titel Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung A. Einführung B. Gang der Darstellung C. Umgang mit Sprachfassungen und fremdsprachiger Terminologie D. Das HAVÜ im Überblick Kapitel 1: Historischer Kurzüberblick A. Modellübereinkommen von 1925/28 B. Vollstreckungsübereinkommen von 1971 C. Vorschlag der USA 1992 I. Hintergrund und Vision II. Reaktion und vorbereitende Arbeiten D. Konventionsentwurf 1999 E. Interim Text 2001 F. Haager Gerichtsstandsübereinkommen 2005 G. Fortsetzung des Judgments Project 2011 H. Diplomatische Konferenz 2019 I. Zwischenbilanz Kapitel 2: Auslegung A. Anwendbare Auslegungsregeln I. Meinungsstand 1. Anwendbarkeit völkerrechtlicher Auslegungsregeln 2. Nichtanwendbarkeit völkerrechtlicher Auslegungsregelungen 3. Anpassung völkerrechtlicher Auslegungsregelungen II. Stellungnahme 1. Ausgangspunkt: Anwendbarkeit der Art. 31–33 WVK 2. Grundsätzlich kein „fehlender Zuschnitt“ auf das HAVÜ 3. Besondere Zwecke und Interpretationsklausel 4. Entstehungsgeschichte 5. Fazit B. Auslegungsmethoden I. Wortlaut II. Systematischer Zusammenhang 1. Allgemeines 2. Einordnung des Explanatory Reports a) Art. 20 HAVÜ als rechtliche Grundlage der Berücksichtigung? b) Übereinkunft im Sinne von Art. 31 Abs. 2 lit. a oder Abs. 3 lit. a WVK aa) Voraussetzungen bb) Entstehung und Finalisierung des Explanatory Reports cc) Differenzierte Betrachtung c) Ergänzendes Auslegungsmittel gemäß Art. 32 WVK d) Fazit 3. Konventionsübergreifende Auslegung a) Allgemeines b) HGÜ c) Sonstige Übereinkommen der Haager Konferenz d) Brüssel Ia-VO, UNÜ und sonstige Instrumente e) Fazit III. Ziel und Zweck IV. Ergänzende Auslegungsmittel V. Relevanz der Rechtsvergleichung VI. Rechtsfortbildung zur Lückenfüllung? VII. Souveränitätsfreundliche, restriktive Auslegung? C. Grundsatz der autonomen Auslegung Kapitel 3: Wesentliche Charakteristika A. Rechtsnatur B. Convention simple I. Keine Regelungen über die Entscheidungszuständigkeit II. Das „jurisdictional gap-Problem“ III. Mittelbare Effekte der indirekten Zuständigkeitsgründe des HAVÜ C. Grundlegende Systematik I. Übereinkommen verpflichtet zur Anerkennung II. Übereinkommen verpflichtet nicht zur Anerkennung, verbietet diese aber auch nicht III. Übereinkommen verbietet die Anerkennung D. Günstigkeitsprinzip E. Treaty relationship mechanism I. Allgemeines II. Praxis in früheren Übereinkommen der Haager Konferenz 1. System der Bilateralisierung 2. Zustimmungslösung 3. Einspruchslösung 4. Veto-Lösung 5. „Völlig offene“ Übereinkommen III. Die Lösung in Art. 29 HAVÜ 1. Keine Privilegierung bestimmter Staaten 2. Zeitpunkt 3. Widerruf 4. Keine materiellen Voraussetzungen F. Das HAVÜ als Bündel bilateraler Beziehungen G. (K)ein „à-la-carte Übereinkommen“? Kapitel 4: Anwendungsbereich A. Sachlicher Anwendungsbereich I. Zivil- oder Handelssachen II. Ausgeschlossene Sachmaterien 1. Katalog des Art. 2 Abs. 1 HAVÜ 2. Erklärungsmechanismus des Art. 18 HAVÜ III. Vorfragen IV. Teilbarkeit V. Schiedsgerichtsbarkeit 1. Funktion und Reichweite von Art. 2 Abs. 3 HAVÜ 2. Unanwendbarkeit von Art. 2 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 HAVÜ VI. Ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen B. Gegenständlicher Anwendungsbereich I. Unerheblichkeit von Bezeichnung und Gericht II. Entscheidungen in der Sache III. Kein Doppelexequatur IV. Nicht-Geldleistungsurteile 1. Grundsatz 2. Erklärungsmechanismus V. Penalty Orders VI. Kostenfestsetzungen und Kostenentscheidungen VII. Einstweilige Sicherungsmaßnahmen VIII. Anti-suit injunctions 1. Anti-suit injunctions als einstweilige Sicherungsmaßnahmen? 2. Begriff der Sachentscheidung 3. Konzeption des HAVÜ 4. Entstehungsgeschichte 5. Fazit IX. Gerichtliche Vergleiche 1. Grundsatz 2. Abgrenzung zur Entscheidung 3. Beispiele X. Vollstreckbare öffentliche Urkunden C. Territorialer Anwendungsbereich I. Grundsatz II. Common Courts III. International Commercial Courts IV. Entscheidungen aus Drittstaaten V. Internationale Fälle VI. Nicht einheitliche Rechtssysteme D. Persönlicher Anwendungsbereich I. Grundsatz: keine Einschränkung II. Sonderfall: Staaten als Beteiligte – Erklärungsmechanismus des Art. 19 HAVÜ 1. Funktionsweise im Überblick 2. Einordnung als Regelung des Anwendungsbereichs? E. Zeitlicher Anwendungsbereich I. Verfahrensleitung im Ursprungsstaat II. Wirksamkeit im Verhältnis von Ursprungsstaat und ersuchtem Staat F. Verhältnis zu anderen Instrumenten I. Kollisionsfälle II. Bestimmung des Verhältnisses G. Verhältnis zum nationalen Recht I. Drittstaatliche Entscheidungen II. Günstigkeitsprinzip III. Anerkennungs-, Exequatur- und Zwangsvollstreckungsverfahren 1. Grundsatz 2. Verfahrensvorschriften des HAVÜ 3. Darlegungs- und Beweislast 4. Grundsatz von Treu und Glauben 5. Urteilsverjährung 6. Internationale Zuständigkeit der Gerichte des ersuchten Staats (Art. 13 Abs. 2 HAVÜ) a) Nationale Zuständigkeitsregelungen b) Wortlaut des Art. 13 Abs. 2 HAVÜ c) Entstehungsgeschichte d) Explanatory Report e) Ziel und Zweck des HAVÜ f) Systematische Argumente g) Fazit IV. Sonstige Fragen Kapitel 5: Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung A. Wirksamkeit bzw. Vollstreckbarkeit im Ursprungsstaat I. Grundsatz II. Formelle Rechtskraft wird nicht vorausgesetzt III. Gerichtliche Vergleiche B. Indirekte Zuständigkeit des Ursprungsgerichts I. Allgemeines II. Keine Anwendung der forum non conveniens-Doktrin III. Rechtsmissbräuchliche Erschleichung der indirekten Zuständigkeit IV. Abschließender Charakter des Katalogs V. Die einzelnen Zuständigkeitsgründe 1. Gewöhnlicher Aufenthalt / Ort einer Niederlassung a) Art. 5 Abs. 1 lit. a HAVÜ – Gewöhnlicher Aufenthalt aa) Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt bb) Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts cc) Aufenthaltsbegründung im Laufe des Ursprungsverfahrens? b) Art. 5 Abs. 1 lit. b HAVÜ – Hauptniederlassung natürlicher Personen c) Art. 5 Abs. 1 lit. d HAVÜ – Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung 2. Auf „Zustimmung“ basierende Zuständigkeitsgründe a) Art. 5 Abs. 1 lit. e HAVÜ – Ausdrückliche Zustimmung b) Art. 5 Abs. 1 lit. f HAVÜ – Rügelose Einlassung c) Art. 5 Abs. 1 lit. c HAVÜ – Kläger des Ursprungsverfahrens d) Art. 5 Abs. 1 lit. l HAVÜ – Widerklage e) Art. 5 Abs. 1 lit. m HAVÜ – Nichtausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung aa) Formelle und materielle Wirksamkeit bb) Beschränkung auf nichtausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen 3. (Sonstige) Besondere Zuständigkeitsgründe a) Art. 5 Abs. 1 lit. g HAVÜ – Vertragliche Schuldverhältnisse aa) Anknüpfung an Erfüllungsort bb) Zweckgerichtete und wesentliche Verbindung cc) Erfüllungsort bei geografisch unbegrenzten Unterlassungspflichten b) Art. 5 Abs. 1 lit. h HAVÜ – Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen c) Art. 5 Abs. 1 lit. i HAVÜ – Dinglich gesicherte vertragliche Ansprüche d) Art. 5 Abs. 1 lit. j HAVÜ – Außervertragliche Schuldverhältnisse e) Art. 5 Abs. 1 lit. k HAVÜ – Trusts f) Art. 5 Abs. 3 S. 2 HAVÜ – Wohnraummiete und Registrierung unbeweglichen Eigentums g) Art. 6 HAVÜ – Dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen aa) Grundsatz bb) Dingliche Rechte cc) Unbewegliche Sachen VI. Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern 1. Keine besonderen Zuständigkeitsgründe 2. Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 2 HAVÜ a) Überblick b) Verträge zwischen Verbrauchern? 3. Schutzmechanismus 4. Verbleibende Zuständigkeitsgründe für eine Anerkennung und Vollstreckung gegen Verbraucher oder Arbeitnehmer 5. Abschließende Bewertung des Schutzniveaus VII. Verhältnis der indirekten Zuständigkeitsgründe zueinander 1. Nichtausschließliche Zuständigkeitsgründe 2. Die „relativ“ ausschließlichen Zuständigkeitsgründe des Art. 5 Abs. 3 S. 2 HAVÜ 3. Der „absolut“ ausschließliche Zuständigkeitsgrund des Art. 6 HAVÜ a) Grundsatz b) Grundstücksbelegenheit in einem Nichtvertragsstaat c) Grundstücksbelegenheit im ersuchten Staat d) Das Verhältnis von Art. 6 und Art. 29 HAVÜ aa) Notifikation im Verhältnis zwischen Urteilsstaat und ersuchtem Staat bb) Notifikation im Verhältnis zwischen Belegenheitsstaat und ersuchtem Staat cc) Notifikation im Verhältnis zwischen Urteilsstaat und Belegenheitsstaat e) Zusammenfassung VIII. Bedeutung einer Rechtsnachfolge im Rahmen der indirekten Zuständigkeitsgründe IX. Gerichtliche Vergleiche 1. Ausgangspunkt 2. Wortlaut der authentischen Sprachfassungen 3. Sinn und Zweck 4. Parallelvorschrift: Art. 12 HGÜ 5. Entstehungsgeschichte 6. Fazit Kapitel 6: Versagungsgründe A. Fakultativer Charakter I. Grundsatz II. Unterschiedliche Maßstäbe für verschiedene Vertragsstaaten? B. Rügeerfordernis? C. Restriktive Auslegung D. Die Versagungsgründe im Einzelnen I. Art. 7 Abs. 1 lit. a HAVÜ – Übermittlung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks 1. Schutz des Beklagten vor unangemessener Verfahrenseinleitung 2. Souveränitätsinteressen des ersuchten Staats II. Art. 7 Abs. 1 lit. b HAVÜ – Betrug III. Art. 7 Abs. 1 lit. c HAVÜ – Ordre public-Vorbehalt 1. Grundsatz 2. Kein Erfordernis einer Inlandsbeziehung 3. Präklusion als Frage des nationalen Rechts IV. Art. 7 Abs. 1 lit. d HAVÜ – Verfahren im Widerspruch zu Gerichtsstandsvereinbarung oder -bestimmung 1. Grundsatz 2. Verhältnis zu den auf Zustimmung beruhenden indirekten Zuständigkeitsgründen 3. Kein genereller Schutz ausschließlicher Zuständigkeiten des ersuchten Staates V. Art. 7 Abs. 1 lit. e HAVÜ – Unvereinbarkeit mit Entscheidung aus ersuchtem Staat 1. Grundsatz 2. Unvereinbarkeit 3. Ausnahme vom unbedingten Vorrang der inländischen Entscheidung? 4. Gegenüber Art. 9 lit. f HGÜ angepasster Wortlaut VI. Art. 7 Abs. 1 lit. f HAVÜ – Unvereinbarkeit mit früherer, anerkennungsfähiger Entscheidung 1. Grundsatz 2. Identität des Gegenstands 3. Prioritätsprinzip bei formeller Rechtskraft als Anerkennungsvoraussetzung VII. Art. 7 Abs. 2 HAVÜ – Frühere Anhängigkeit im ersuchten Staat 1. Früheres inländisches Verfahren 2. Enge Verbindung VIII. Art. 8 Abs. 2 HAVÜ – Vorfragen 1. Erfasste Fälle 2. Beruhen 3. Abweichende Beurteilung des ersuchten Gerichts IX. Art. 10 HAVÜ – Nichtkompensatorischer Schadensersatz X. Art. 4 Abs. 4 HAVÜ – Rechtsbehelf im Ursprungsstaat XI. Versagung in sonstigen Fällen 1. Art. 19 Abs. 2 HAVÜ – Staaten als Beteiligte 2. Art. 17 HAVÜ – Inlandssachverhalte 3. Art. 2 Abs. 3 HAVÜ – Schiedsgerichtsbarkeit 4. Art. 2 Abs. 5 HAVÜ – Immunität E. Verbot der révision au fond I. Grundsatz: Art. 4 Abs. 2 S. 1 HAVÜ II. „Einschränkung“ in Art. 4 Abs. 2 S. 2 HAVÜ 1. „Untersuchung“ der Entscheidung 2. Abweichende Beurteilung von Rechtsfragen 3. Keine Bindung an Tatsachenfeststellungen 4. Ordre public-Kontrolle Kapitel 7: Anerkennungsbegriff A. Denkbare Lösungsansätze B. Keine Anwendung von Art. 13 Abs. 1 S. 1 HAVÜ C. Keine Gleichstellung D. Keine umfassende Wirkungserstreckung E. Der Ansatz des HAVÜ Kapitel 8: Verweise und Bezugnahmen auf nationales Recht A. Verweise auf nationales Recht I. Recht des Ursprungsstaats 1. Status und Wirkungen der Entscheidung 2. Prozessuale Ereignisse im Ursprungsverfahren 3. Bewertung von Parteiverhalten 4. Sonstige Verweise II. Recht des ersuchten Staates 1. Vorbehaltsklauseln und Kontrollmechanismen 2. Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen oder -bestimmungen 3. Materiell-rechtliche Fragen 4. Abgrenzung von Regelungsbereichen III. Recht sonstiger Staaten IV. Grundsatz der Gesamtverweisung B. Subsumtion unter normative Tatbestandsmerkmale C. Ermittlung ausländischen Rechts D. Fazit Kapitel 9: Rechtsvergleichende Perspektive A. Einleitung B. Gegenstand der Anerkennung oder Vollstreckung I. Zivil- oder Handelssachen II. Entscheidungen in der Sache III. Finalität der Entscheidung IV. Nicht-Geldleistungsurteile V. Gerichtliche Vergleiche C. Indirekte Zuständigkeit I. Deutsches Recht 1. Wohnsitz, Sitz und Niederlassungen 2. Kläger, Widerklage, ausdrückliche Unterwerfung, rügelose Einlassung, Gerichtsstandsvereinbarung 3. Weitere Gerichtsstände 4. Zwischenfazit II. Englisches Recht 1. Unterwerfung a) Kläger/Widerkläger des Ursprungsverfahrens b) Voluntary appearance c) Gerichtsstandsvereinbarung 2. Anwesenheit a) Natürliche Personen b) Juristische Personen 3. Keine weiteren Anerkennungszuständigkeiten III. Fazit D. Verbürgung der Gegenseitigkeit E. Abwehr inakzeptabler Entscheidungen I. Verfahrenseinleitung II. Ordre public, Betrug und nichtkompensatorischer Schadensersatz III. Urteilskollisionen und anhängiges Verfahren im ersuchten Staat IV. Sonstige Schutzmechanismen des HAVÜ F. Fazit Zusammenfassung und Schluss Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Sachverzeichnis Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist, gleicht die Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet, welches nunmehr einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden systematischen Untersuchung. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung sowie die Versagungsgründe. Darüber hinaus stellt er die Regelungen des Übereinkommens dem deutschen und englischen Recht gegenüber. (source : éditeur) "On 2 July 2019, the Hague Conference on Private International Law adopted a new convention on the recognition and enforcement of foreign judgments in civil or commercial matters. Holger Jacobs analyses the convention systematically and compares the rules of the convention with German and English law"-- From publisher's website
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