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Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern : Mit Auslegungsbehelfen aus den Motiven des Gesetzentwurfes, den Vorträgen der Referenten und den Protokollen der Gesetzgebu

معرفی کتاب «Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern : Mit Auslegungsbehelfen aus den Motiven des Gesetzentwurfes, den Vorträgen der Referenten und den Protokollen der Gesetzgebu» نوشتهٔ Lengrießer, J. N. v.، منتشرشده توسط نشر OLDENBOURG WISSENSCHAFTSVERLAG در سال 2019. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Gegenstand dieser Studie ist das Korpus von Texten, die unter Rückbezug auf Fénelons "Télémaque" und seine Nachfolger von der Fürstenerziehung und der Organisation des Staates erzählen. Wirkmächtige Romane wie Loens "Redlicher Mann am Hofe", Hallers "Usong", Wielands "Goldner Spiegel" und Knigges "Geschichte der Aufklärung in Abyssinien" bilden ein für Zeitgenossen klar umrissenes Genre, das auf die narrative Vermittlung politischen Wissens verpflichtet ist. Ziel der Untersuchung ist die historische Rekonstruktion einer Gattungsentwicklung von der produktiven Transformation der europaweit breit rezipierten französischen Vorbilder bis hin zum Funktionswandel der Gattung um 1800. Damit verbinden sich systematische Fragen nach den Textverfahren, die der Narrativierung politischen Wissens dienen, sowie der Funktion des politischen Erzählens im historischen Kontext. Dabei geht es auch darum, das Spannungsfeld von politischer Theorie, politisch-historischen Prozessen und Romanpraxis neu auszuloten. Der Roman stellt eine privilegierte Form der politischen Reflexion dar, weil er politisches Denken und staatstheoretische Wissensbestände gleichermaßen darstellen, reflektieren, kritisieren sowie in der Fiktion erproben kann. Vorbemerkungen Erklärung der gebrauchten Abkürzungen Inhaltsuebersicht Einleitung I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1—25) II. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welcher das das bayerische Landrecht Geltung hat. (Art. 26—27) III. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welchen das allgemeine preußische Landrecht Geltung hat IV. Besondere Bestimmungen in Betreff der Anwendbarkeit der neuen Prozessordnung in der Pfalz. (Art. 63—82 V. Weitere besondere Bestimmungen für die Pfalz. (Art. 83—112) VI. Einige die Gerichtsverfassung betreffende Bestimmungen. (Art. 113 -145) VII. Schlussvestimmung Alphabetisches Register
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