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Das Apodiktische Recht: Herausgegeben:Bendemann, Reinhard von; Gielen, Marlis; Scoralick, Ruth; Dietrich, Walter

معرفی کتاب «Das Apodiktische Recht: Herausgegeben:Bendemann, Reinhard von; Gielen, Marlis; Scoralick, Ruth; Dietrich, Walter» نوشتهٔ Berend Meyer; Walter Dietrich; Ruth Scoralick; Reinhard von Bendemann; Marlis Gielen، منتشرشده توسط نشر Kohlhammer در سال 2017. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Das sogenannte "apodiktische Recht" des Alten Testaments erscheint in seiner klarsten sprachlichen und inhaltlichen Form im Dekalog. Im biblischen Kontext steht es damit am Anfang der mosaischen Rechtsordnung, rechtshistorisch ist es jedoch sehr spät entstanden und bildet den Abschluss und nicht den Anfang der israelitischen Rechtsentwicklung: Nicht nur der Dekalog, auch das apodiktische Recht insgesamt kann aus historischen, sprachlichen und vor allem rechtshistorischen Gründen nicht in der Frühzeit Israels entstanden sein. Es ist erst in spätvorexilischer Zeit formuliert und wie eine heutige Verfassung der Rechtsordnung vorangestellt worden. Der in der Arbeit erstmals vorgenommene direkte verfassungsrechtliche Vergleich ergibt, dass der Dekalog inhaltlich und insbesondere in seiner juristischen Funktion fast deckungsgleich einer modernen Verfassung entspricht. Die späte Schaffung des Dekalogs als übergeordnete "Verfassung" innerhalb einer Hierarchie von Rechtsnormen stellt eine einmalige, nirgendwo sonst verwirklichte rechts- und kulturhistorische Leistung Israels dar, die sich erst 2.500 Jahre später im Zuge der europäischen Aufklärung wiederholen sollte. Das Entscheidende am Dekalog ist deshalb nicht sein zeitbedingter Inhalt, sondern seine rechtliche Funktion. Deckblatt Titelseite Impressum Vorwort Inhalt 1. Teil: Forschungsgeschichte des apodiktischen Rechts I. Einleitung II. A. Alt: Die Entdeckung des Apodiktischen Rechts 1. Kasuistisches und Apodiktisches Recht 2. A. Alt und die heutige Forschung III. Weitere Forschung 1. Sprachliche Untersuchungen 2. Altorientalischer Rechtskreis, Hethitische Staatsverträge 3. Amphiktyonie 4. E. Gerstenberger: „Sippenethos“ 5. G. Fohrer: „Lebens- und Verhaltensregeln“ IV. Heutiger Forschungsstand 1. Fr. Crüsemann: „Bewahrung der Freiheit“ 2. Fr. Crüsemann: „Die Tora“ 3. E. Otto: „Ausdifferenzierung“ 4. B. S. Jackson: „Semiotik“ 5. Eun-Ae Lee: „Grundnormen“ V. Zusammenfassung Zweiter Teil: Untersuchung einer eigenständigen Herkunft I. Problem und These 1. Historische Gründe 2. Sprachhistorische Gründe 3. Rechtsgeschichtliche Gründe II. Das geschichtliche Problem 1. Bibel und Archäologie 2. Die Geschichte Israels im 12. und 11. Jahrhundert Exkurs 1: Die Patriarchen 1. Die Suche nach den historischen Patriarchen 2. J. Assmann und die Patriarchen 3. Ergebnis Exkurs 2: Die Historizität des Exodus? Exkurs 3: Bauern, Hirten und Nomaden III. Das sprachhistorische Problem (Quadratschrift, Dialekt, Textgeschichte) IV. Das rechtshistorische Problem 1. Die komparative Methode 2. Recht in segmentären Gesellschaften a) Reziprozität b) Konfliktbeilegung durch Schlichtung c) Die „faktische Kraft des Normativen“ d) Relativität des Rechts 3. Ergebnis V. Zusammenfassung und Ergebnis (Späte Entstehung des apodiktischen Rechts) 1. Historische Gründe 2. Sprachliche Gründe 3. Rechtsgeschichtliche Gründe 4. Ergebnis Dritter Teil: Das apodiktische Recht als Verfassung I. Die Entwicklung der Menschenrechtsidee Exkurs 4: Die Menschenrechte als Individualrechte Exkurs 5: Amos 1. Amos und die Menschenrechte 2. Amos und das apodiktische Recht II. Die Entwicklung des Verfassungsgedankens III. Verfassungscharakter des apodiktischen Rechts 1. Entstehungszeiten 2. Legitimation 3. Gottesbezug 4. Vertragscharakter / Bund 5. Grundrechtskatalog 6. Hierarchie der Rechtsnormen 7. Rechtswirklichkeit 8. Geltendes Recht IV. Ergebnis Literaturverzeichnis Register Namen und Sachen Bibelstellen in Auswahl

Das sogenannte "apodiktische Recht" des Alten Testaments erscheint in seiner klarsten sprachlichen und inhaltlichen Form im Dekalog. Im biblischen Kontext steht es damit am Anfang der mosaischen Rechtsordnung, rechtshistorisch ist es jedoch sehr spät entstanden und bildet den Abschluss und nicht den Anfang der israelitischen Rechtsentwicklung:Nicht nur der Dekalog, auch das apodiktische Recht insgesamt kann aus historischen, sprachlichen und vor allem rechtshistorischen Gründen nicht in der Frühzeit Israels entstanden sein. Es ist erst in spätvorexilischer Zeit formuliert und wie eine heutige Verfassung der Rechtsordnung vorangestellt worden. Der in der Arbeit erstmals vorgenommene direkte verfassungsrechtliche Vergleich ergibt, dass der Dekalog inhaltlich und insbesondere in seiner juristischen Funktion fast deckungsgleich einer modernen Verfassung entspricht.Die späte Schaffung des Dekalogs als übergeordnete "Verfassung" innerhalb einer Hierarchie von Rechtsnormen stellt eine einmalige, nirgendwo sonst verwirklichte rechts- und kulturhistorische Leistung Israels dar, die sich erst 2.500 Jahre später im Zuge der europäischen Aufklärung wiederholen sollte. Das Entscheidende am Dekalog ist deshalb nicht sein zeitbedingter Inhalt, sondern seine rechtliche Funktion.

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