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Calvinismus und Recht : Weltanschaulich-konfessionelle Aspekte im Werk reformierter Juristen in der Frühen Neuzeit

معرفی کتاب «Calvinismus und Recht : Weltanschaulich-konfessionelle Aspekte im Werk reformierter Juristen in der Frühen Neuzeit» نوشتهٔ Christoph Strohm، منتشرشده توسط نشر JCB Mohr (Paul Siebeck) در سال 2008. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

In welcher Weise hat sich die konfessionelle Orientierung auf das Werk gelehrter Juristen in der Frühen Neuzeit ausgewirkt? Christoph Strohm erörtert dies am Beispiel reformierter Juristen, ohne daß er jedoch auf die Analyse des Werkes katholischer und lutherischer Juristen verzichtet. Die neuere Forschung zur Konfessionalisierung hat die den drei Konfessionen gemeinsamen, modernisierenden Wirkungen herausgearbeitet. Der Autor erläutert darüber hinaus, welche der klassischen calvinistisch-reformierten Lehren bei reformierten Juristen der Universitäten Heidelberg, Basel, Marburg und der Hohen Schule Herborn rezipiert wurden und dann auch Auswirkungen auf die Rechtslehre hatten. Dies wird am Beitrag reformierter Juristen zur entstehenden Diskussion des Ius publicum exemplarisch untersucht. Es zeigt sich, daß die Unterschiede zwischen reformierten und lutherischen Juristen hier zu vernachlässigen sind. Hingegen ist der Unterschied zu den katholischen Juristen, die sich der jesuitisch-tridentinischen Konfessionalisierung nicht entzogen, signifikant. Von deren weltanschaulich-konfessionellen Grundentscheidungen her erschien zum Beispiel die Annahme einer weitgehenden Regelungskompetenz der weltlichen Obrigkeit in Religionsfragen nicht möglich, was aber ein wichtiges Element der Debatte de iure publico war. Entsprechend gering ist der Anteil katholischer Juristen an der Etablierung des Ius publicum im Reich. Auch die Entfaltung des Zivilrechts erfolgte überwiegend an den protestantischen Universitäten des Reiches, während es an den jesuitisch geprägten Ausbildungsstätten lange Zeit im Schatten der Moraltheologie und des kanonischen Rechts blieb. Cover Titel Vorwort Inhalt Abkürzungen Einleitung 1. Relevanz des Themas 2. Methodische Probleme 3. Vorgehen I. Teil: Calvinismus und Jurisprudenz 1. Die Juristen und die Entstehung des Calvinismus 2. Bemerkungen zum Charakter der humanistischen Jurisprudenz in Frankreich 3. Die Attraktivität protestantischen Gedankenguts unter humanistischen Juristen 4. Einflüsse der humanistischen Jurisprudenz auf die Eigenart der calvinistisch-reformierten Lehre II. Teil: Zentren reformierter Jurisprudenz im Reich 1. Juristische Fakultäten und Konfessionalisierung 2. Heidelberg 2.1 Das konfessionelle Spektrum Heidelberger Juraprofessoren 1560–1620 2.2 Christoph Ehem (1528–1592) 2.2.1 Berufliches Wirken in der Kurpfalz 2.2.2 Orientierung nach Westen 2.2.3 Papstkritik und Suche nach antirömischer Allianz 2.2.4 Gleichklang von Humanismus und reformiertem Christentum 2.3 Ludwig Camerarius (1573–1651) 2.3.1 Berufliches Wirken in der Kurpfalz 2.3.2 Kampf gegen die päpstliche Verschwörung angesichts der Erfahrung der Verfolgung 2.3.3 Bleibende Bedeutung des humanistischen Erbes 2.4 Hugo Donellus (1527–1591) 2.4.1 Religiöse Orientierung und berufliches Wirken 2.4.2 Die Verteidigung der wahren, reformierten Religion gegen die papistische Idolatrie 1573 2.4.3 Religiöse Bezüge und Grundentscheidungen in den Commentarii iuris civilis 2.4.3.1 Bibelstellenverweise und Kastigationen 2.4.3.2 Religion, Moral und Recht: der Zusammenhang von Gesetz Gottes, Naturgesetz und römischem Recht 2.4.3.3 Gottes Recht und Gottesverehrung 2.4.4 Transzendenter Gottesbegriffs und immanent-rationales Zivilrechtssystem 2.5 Marquard Freher (1565–1614) 2.5.1 Zur Biographie und rechtsgeschichtlichen Bedeutung 2.5.2 Fundamentalgegensatz von biblischhumanistischer Gesinnung und päpstlichen Machtansprüchen 2.6 Johann Kahl (Calvinus/Calvus) (gest. 1614) 2.6.1 Zur Biographie und rechtsgeschichtlichen Bedeutung 2.6.2 Humanistisches Erbe und Ausrichtung an der recta ratio 2.6.3 Consonantia biblicae religionis et rectae rationis 2.7 Denis Godefroy (1549–1622) 2.7.1 Zur Biographie und rechtsgeschichtlichen Bedeutung 2.7.2 Religion und Rationalität im Banne des Neustoizismus 2.7.3 Kritik an päpstlicher Bevormundung von weltlicher Obrigkeit und Vernunft 2.8 Resümee 3. Basel 3.1 Der Aufschwung der juristischen Fakultät der Universität Basel zur führenden Promotionsfakultät des protestantischen Europa 1560–1620 3.2 Zur Frage der Ursachen der starken Zunahme der juristischen Doktorpromotionen in Basel 3.3 Das weltanschaulich-konfessionelle Profil der Basler Juraprofessoren 3.4 Das weltanschaulich-konfessionelle Profil der Basler juristischen Dissertationen 3.5 Reformatorisches Profil und evangelische Pluralität in juristischen Dissertationen 4. Herborn 4.1 Hochschulgründung im Kontext der „römisch-spanischen Bedrohung“ 4.2 Auswirkungen calvinistisch-reformierter Konfession auf Johannes Althusius’ OEuvre? 4.3 Konfessionelle Aspekte der rationalen Grundlegung der Rechtslehre bei Althusius 4.3.1 Die frühe Darstellung des römischen Rechts (1586–1592) 4.3.2 Die Konsequenzen des Programms einer „Reformation des Lebens“ für die Rechtslehre 4.3.3 Übereinstimmung von Vernunft und Wort Gottes: römisches und biblisches Recht 4.3.4 Der Gegensatz zur allgemeinen Rechtslehre des Jesuiten Pierre Grégoire 4.3.5 Das konfessionelle Profil der in der Dicaeologica zitierten Autoren 4.3.6 Bibel und Wissenschaften: reformiert-calvinistische Präferenzen 4.3.7 Resümee: Ausgangspunkt bei der recta ratio und Entwicklungen angesichts des Kampfes der Konfessionen 4.4 Herborner Staatsrechtslehre: die Disputationes politicae Philipp Heinrich Hoenonius’ 4.4.1 Reformatio vitae als Anliegen des reformierten Humanisten Hoenonius 4.4.2 Monarchomachische Thesen, bundestheologische Grundentscheidungen und Ephoren-Lehre 4.4.3 Princeps legibus non solutus: die Auseinandersetzung mit Bodin 4.4.4 Rezeption von Lipsius’ Neustoizismus bzw. Tacitismus 4.4.5 Politik und Staatsrechtslehre im Kampf gegen die päpstlich-spanische Bedrohung 4.5 Weltanschaulich-konfessionelle Grundmuster bei Herborner Juristen? 5. Marburg 5.1 Die Juraprofessoren und ihre konfessionelle Orientierung im Überblick 5.2 Hermann Vultejus 5.2.1 Beruflicher Werdegang unter dem Einfluß von Humanismus und reformiertem Protestantismus 5.2.2 Übereinstimmung humanistischer und reformierter Zielsetzungen im juristischen OEuvre 5.2.3 Charakteristika der konfessionellen Orientierung bei Vultejus 5.3 Hieronymus Treutler: Jurist außerhalb der juristischen Fakultät 5.3.1 Biographisches 5.3.2 Charakteristika der konfessionellen Orientierung bei Treutler 5.3.3 Religion und Konfession in den Disputationen 1592/93 5.3.4 Harmonie von biblischer Wahrheit und zivilrechtlicher Argumentation 5.4 Resümee III. Teil: Der Anteil reformierter Juristen an der Entfaltung des ius publicum 1. Anfänge der Entfaltung des ius publicum in Deutschland 2. Edition und Kommentierung mittelalterlicher Rechtsquellen des deutschen Reichs durch protestantische Juristen 2.1 Kammergerichtliche Literatur und „einheimische“ Rechtsquellen: Noë Meurer 2.2 Editionen zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte: Nikolaus Cisner 2.3 Deutsche Reichsgeschichte im Konflikt mit dem Papsttum: Simon Schard 2.4 Systematische Sammlungs- und Kommentierungsarbeit in antipäpstlicher Absicht: Melchior Goldast von Haiminsfeld 3. Die Debatte „de iurisdictione“ 3.1 Entwicklungen im protestantischkatholischen Vergleich 3.2 Innerprotestantische Differenzen? 3.2.1 Tobias Paurmeister und Jakob Lampadius 3.2.2 Scipio Gentili 3.2.3 Innerprotestantische Pluralität 4. Augsburger Religionsfrieden und ius publicum 4.1 Verlust der innerkatholischen Pluralität im Zuge der tridentinischen Konfessionalisierung 4.2 Konfessionsspezifische Kennzeichen der Traktatliteratur zum Augsburger Religionsfrieden zwischen 1555 und 1635 4.3 Konfessionsspezifische Grundentscheidungen in der Bewertung des Augsburger Religionsfriedens 4.3.1 Die Frage der Kompetenz der weltlichen Obrigkeit zur Regelung des Religionsfriedens 4.3.2 Das Problem der einheitlichen Religion und der Gewissensfreiheit 4.3.3 Die Frage des Verhältnisses von politischem und geistlichem Frieden 4.3.4 Der Augsburger Religionsfriede als Fundamentalordnung des Reiches 4.4 Resümee 5. Konfessionelle Unterschiede bei der Rezeption der Souveränitätslehre Bodins? 6. Westeuropäische Einflüsse auf die Reichspublizistik 6.1 Relativierung des römischen Rechts und mittelalterliches Staatsrecht in Frankreich 6.2 Wege der Rezeption: Studienaufenthalte in Frankreich und der Schweiz 6.3 Die Bedeutung von Juristen westeuropäischer Herkunft: das Beispiel des Dominicus Arumaeus 6.4 Französische Glaubensflüchtlinge als Drucker 7. Desakralisierung der Reichsauffassung: der Marburg-Gießener Streit um die Stellung des Kaisers und die translatio-Lehre Ergebnisse Quellen- und Literaturverzeichnis Namenregister Sachregister Christoph Strohm Examines How And In What Manner Denominational Orientations Were Reflected In The Teachings Of Law Professors From The Reformed Church In Early Modern Germany. In The Field Of Public Law, There Were No Real Differences Between Legal Professionals From The Lutheran And The Reformed Church. However, There Were Significant Differences Between Protestant And Roman Catholic Law Professors. Protestant Legal Professionals For Example Had No Problem With The Jurisdiction Of The State To Solve Religious Conflicts And Thus Were Able To Contribute To The Development Of Public Law. Similarly, The Development Of Civil Law Was Influenced By Protestant Law Professors, Whereas In Those Universities Which Were Dominated By The Jesuits Civil Law Was Overshadowed By Canon Law And Moral Theology.^ German Description: In Welcher Weise Hat Sich Die Konfessionelle Orientierung Auf Das Werk Gelehrter Juristen In Der Fruhen Neuzeit Ausgewirkt? Christoph Strohm Erortert Dies Am Beispiel Reformierter Juristen, Ohne Dass Er Jedoch Auf Die Analyse Des Werkes Katholischer Und Lutherischer Juristen Verzichtet. Die Neuere Forschung Zur Konfessionalisierung Hat Die Den Drei Konfessionen Gemeinsamen, Modernisierenden Wirkungen Herausgearbeitet. Der Autor Erlautert Daruber Hinaus, Welche Der Klassischen Calvinistisch-reformierten Lehren Bei Reformierten Juristen Der Universitaten Heidelberg, Basel, Marburg Und Der Hohen Schule Herborn Rezipiert Wurden Und Dann Auch Auswirkungen Auf Die Rechtslehre Hatten. Dies Wird Am Beitrag Reformierter Juristen Zur Entstehenden Diskussion Des Ius Publicum Exemplarisch Untersucht. Es Zeigt Sich, Dass Die Unterschiede Zwischen Reformierten Und Lutherischen Juristen Hier Zu Vernachlassigen Sind.^ Hingegen Ist Der Unterschied Zu Den Katholischen Juristen, Die Sich Der Jesuitisch-tridentinischen Konfessionalisierung Nicht Entzogen, Signifikant. Von Deren Weltanschaulich-konfessionellen Grundentscheidungen Her Erschien Zum Beispiel Die Annahme Einer Weitgehenden Regelungskompetenz Der Weltlichen Obrigkeit In Religionsfragen Nicht Moglich, Was Aber Ein Wichtiges Element Der Debatte De Iure Publico War. Entsprechend Gering Ist Der Anteil Katholischer Juristen An Der Etablierung Des Ius Publicum Im Reich. Auch Die Entfaltung Des Zivilrechts Erfolgte Uberwiegend An Den Protestantischen Universitaten Des Reiches, Wahrend Es An Den Jesuitisch Gepragten Ausbildungsstatten Lange Zeit Im Schatten Der Moraltheologie Und Des Kanonischen Rechts Blieb.-- Christoph Strohm. Includes Bibliographical References (p. [461]-541) And Indexes. Christoph Strohm examines how and in what manner denominational orientations were reflected in the teachings of law professors from the Reformed Church in early modern Germany. In the field of public law, there were no real differences between legal professionals from the Lutheran and the Reformed Church. However, there were significant differences between Protestant and Roman Catholic law professors. Protestant legal professionals for example had no problem with the jurisdiction of the state to solve religious conflicts and thus were able to contribute to the development of public law. Similarly, the development of civil law was influenced by Protestant law professors, whereas in those universities which were dominated by the Jesuits civil law was overshadowed by canon law and moral theology. German description: In welcher Weise hat sich die konfessionelle Orientierung auf das Werk gelehrter Juristen in der Fruhen Neuzeit ausgewirkt? Christoph Strohm erortert dies am Beispiel reformierter Juristen, ohne dass er jedoch auf die Analyse des Werkes katholischer und lutherischer Juristen verzichtet. Die neuere Forschung zur Konfessionalisierung hat die den drei Konfessionen gemeinsamen, modernisierenden Wirkungen herausgearbeitet. Der Autor erlautert daruber hinaus, welche der klassischen calvinistisch-reformierten Lehren bei reformierten Juristen der Universitaten Heidelberg, Basel, Marburg und der Hohen Schule Herborn rezipiert wurden und dann auch Auswirkungen auf die Rechtslehre hatten. Dies wird am Beitrag reformierter Juristen zur entstehenden Diskussion des Ius publicum exemplarisch untersucht. Es zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen reformierten und lutherischen Juristen hier zu vernachlassigen sind. Hingegen ist der Unterschied zu den katholischen Juristen, die sich der jesuitisch-tridentinischen Konfessionalisierung nicht entzogen, signifikant. Von deren weltanschaulich-konfessionellen Grundentscheidungen her erschien zum Beispiel die Annahme einer weitgehenden Regelungskompetenz der weltlichen Obrigkeit in Religionsfragen nicht moglich, was aber ein wichtiges Element der Debatte de iure publico war. Entsprechend gering ist der Anteil katholischer Juristen an der Etablierung des Ius publicum im Reich. Auch die Entfaltung des Zivilrechts erfolgte uberwiegend an den protestantischen Universitaten des Reiches, wahrend es an den jesuitisch gepragten Ausbildungsstatten lange Zeit im Schatten der Moraltheologie und des kanonischen Rechts blieb.-- Provided by Publisher Betr. die Juristische Fakultät der Universität Basel im 16. und frühen 17. Jahrhundert (S. 163-183)
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