Bürgerliches Recht Sachenrecht (Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, 9) (German Edition)
معرفی کتاب «Bürgerliches Recht Sachenrecht (Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, 9) (German Edition)» نوشتهٔ Dr. Julius v. Gierke (auth.)، منتشرشده توسط نشر Springer-Verlag Berlin Heidelberg در سال 1925. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben. {Sect} l. I. Sachenrecht und Sachenrechte. Unter Sachenrecht versteht man den Teil der Privatsrechtsordnung, der sich mit den Sachenrechten befaBt. Sachenrechte sind Herrschaftsrechte iiber Sachen. Als Objekt der Herrschaft wird dieSache selbst (das "Ding") vorgesiellt. Sie heiBen daher auch dingliche Rechte. Die Sachenrechte sind geregelt im dritten Buch des BGB., durch landesrechtliche Rechtsnormen und durch neuere Reichs gesetze; den Grundstock bildet das BGB. (siehe unten II). - Von der groBten Be deutung fUr das gesamte Sachenrecht ist der Begriff der "Sache". Das BGB. be handelt ibn nicht im Sachenrecht, sondern in seinemAllgemeinen Teil ({sect}{sect}90ff.). Auch wir verweisen fiir ibn auf die allgemeinen Lehren des biirgerlichen Rechts, bemerken jedoch, daB er yom allgemeinen dogmatischen Standpunkt aus yom BGB. zu Unrecht auf korperliche Gegenstande beschrankt wird. Allen Sachenrechten des geltenden deutschen Rechts gemeinsam ist auBer ibrer Herrschaftsmacht iiber Sac hen, daB sie zu den absoluten Rechten gehoren, indem wir unter den letzteren solche Rechte verstehen, die ihre Richtung nicht bloB gegen einen bestimmten Verpflichteten oder einen fest begrenzten Kreis von Verpflichteten haben. 1m iibrigen sind die Sachenrechte begrifflich und inhaltlich von ver schiedener Art. Eine Ubersicht verschafft eine Gruppierung nach folgenden Gesichts punkten Front Matter....Pages II-VIII Einleitung....Pages 1-6 Der Besitz....Pages 7-21 Das formelle Grundbuchrecht....Pages 23-29 Das materielle Gruadbuchrecht....Pages 29-43 Begriff und Inhalt....Pages 44-50 Erwerb und Verlust des Grundeigentums....Pages 50-52 Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen....Pages 52-69 Ansprüche aus dem Eigentum....Pages 69-74 Die Rechtsvermutung für den Fahrnisbesitzer und die Fahrnisklage aus früherem Besitz....Pages 74-78 Mehrheiten von Eigentümern....Pages 79-81 Das neue Reichssiedlungsrecht....Pages 81-87 Das Erbbaurecht und gleichgestellte Nutzungsrechte....Pages 88-94 Die Dienstbarkeiten....Pages 94-102 Das dingliche Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht....Pages 102-105 Die Reallasten....Pages 105-108 Die Grundstückspfandrechte....Pages 108-136 Das Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten....Pages 136-150 Back Matter....Pages 151-172 Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen.
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