Brauchen wir ein drittes Geschlecht? : Reformbedarf im deutschen (Familien-)Recht nach Einführung des § 22 Abs. 3 PStG
معرفی کتاب «Brauchen wir ein drittes Geschlecht? : Reformbedarf im deutschen (Familien-)Recht nach Einführung des § 22 Abs. 3 PStG» نوشتهٔ Helms, Tobias، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2015. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
In 2013, § 22, para. 3 of the Civil Status Act (PStG) made clear that the civil status of intersexual persons could be entered in birth records without an indication of gender affiliation. However, German family law is still based on a binary gender hierarchy. The lecture examines whether a third sex should be recognized or if instead, gender should be eliminated altogether as a category in family law. * The new § 22, para. 3 of the Civil Status Act (PStG) makes it possible to leave a person's gender affiliation unspecified * The lecture examines the implications of this provision for the reform of German family law
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Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.
Inhalt § 1 Einleitung I Binäre soziale Geschlechterordnung II Intersexualität aus medizinischer Sicht III Haltung des Rechts § 2 Personenstandsrechtliche Behandlung von Intersexualität I Frühere personenstandsrechtliche Praxis II Auswirkungen des neuen § 22 Abs. 3 PStG III Familienrechtlicher Status von Personen mit offenem Geschlechtseintrag 1 Recht der Paarbeziehungen 2 Abstammungsrecht § 3 Perspektive eines geschlechtsneutralen (Familien-)Rechts? § 4 Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister? § 5 Zusammenfassung Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PStG klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte. Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.