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Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen im Zivilprozess : Zur Verzahnung von Kartellverwaltungs- und Kartellprivatrecht

معرفی کتاب «Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen im Zivilprozess : Zur Verzahnung von Kartellverwaltungs- und Kartellprivatrecht» نوشتهٔ Dirk Wiegandt; Mohr Siebeck GmbH & Co. KG، منتشرشده توسط نشر Mohr Siebeck GmbH & Company KG در سال 2018. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Long description: Der Nachweis des Kartellrechtsverstoßes bildet einen neuralgischen Punkt bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche. Der durch den Beibringungsgrundsatz geprägte Zivilprozess erweist sich insofern gegenüber dem kartellbehördlichen Verfahren, das den Wettbewerbsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt, als strukturell unterlegen. Die Bindungswirkung schafft hier Abhilfe, indem sie die private mit der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung verzahnt und den Kläger vom Nachweis des Kartellrechtsverstoßes befreit. Dirk Wiegandt beleuchtet das Instrument der Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen im Zivilprozess und zeigt zugleich, dass es seinerseits auf die behördliche Kartellrechtsdurchsetzung zurückwirkt Cover Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einführung A. Anlass der Untersuchung B. Gegenstand und Ziel der Untersuchung C. Gang der Darstellung Kapitel 1 – Grundlagen A. Zweispurigkeit der Kartellrechtsdurchsetzung in Europa I. Behördliche Durchsetzung (public enforcement) 1. Durchsetzung durch die Europäische Kommission a) Internationale Zuständigkeit b) Durchsetzungsinstrumentarium aa) Entscheidungstypen bb) Sanktionstypen 2. Durchsetzung durch die nationalen Wettbewerbsbehörden a) Internationale Zuständigkeit aa) Bedeutung des Auswirkungsprinzips bb) Fallallokation im Europäischen Wettbewerbsnetz cc) Territoriale Reichweite der Entscheidungs- und Sanktionszuständigkeit b) Durchsetzungsinstrumentarium aa) Entscheidungstypen bb) Sanktionstypen II. Private Durchsetzung (private enforcement) 1. Dezentrale Anwendung der europäischen Wettbewerbsregeln durch die nationalen Zivilgerichte a) Unmittelbare Wirkung und individualschützender Charakter der europäischen Wettbewerbsregeln b) Grundsatz der Verfahrensautonomie unter dem Vorbehalt der Äquivalenz und Effektivität aa) Anforderungen des Äquivalenzgrundsatzes bb) Anforderungen des Effektivitätsgrundsatzes 2. Erscheinungsformen a) Defensive und offensive Geltendmachung b) Initiativ- und Folgeklagen 3. Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht a) Internationale Zuständigkeit b) Anwendbares Recht B. Genese der zweispurigen Kartellrechtsdurchsetzung in Europa I. Traditionelles Primat der behördlichen Durchsetzung II. Impulse für die Belebung der privaten Durchsetzung 1. Dezentralisierung der Kartellrechtsanwendung 2. Die EuGH-Urteile Courage und Manfredi 3. Weitere Impulse III. Gesetzgeberische Folgemaßnahmen zur Effektivierung der privaten Durchsetzung 1. Gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene 2. Gesetzgeberische Maßnahmen auf europäischer Ebene: Der Weg zur Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU C. Verhältnis von behördlicher und privater Kartellrechtsdurchsetzung I. Ausgangslage 1. Unabhängigkeit der Durchsetzungsspuren 2. Wechselwirkungen II. Verzahnung der Durchsetzungsspuren mittels Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen im Zivilprozess 1. Bindungswirkung von Kommissionsentscheidungen als Mittel zur Sicherung einer kohärenten Anwendung der europäischen Wettbewerbsregeln 2. Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden als Antwort auf zivilprozessuale Hürden beim Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes a) Zivilprozessuale Hürden beim Nachweis eines Verstoßes aa) Aus der Darlegungslast resultierende Hürden bb) Aus der Beweislast resultierende Hürden cc) Insbesondere: Nachweis eines Verstoßes im more economic approach b) Fruchtbarmachung kartellbehördlicher Entscheidungen in der follow on-Situation 3. Fazit Kapitel 2 – Voraussetzungen und Anwendungsbereich der Bindungswirkung A. Adressaten I. Private Schiedsgerichte II. Zwischenergebnis B. Voraussetzungen und Anwendungsbereich in sachlicher Hinsicht I. Erfasste Entscheidungsstellen 1. Nationale Wettbewerbsbehörden 2. Nationale Gerichte II. Erfasste Entscheidungen 1. Entscheidungen der nationalen Wettbewerbsbehörden a) Allgemeine Anforderungen aa) Feststellung eines Verstoßes bb) Verstoß gegen Art. 101 oder 102 AEUV oder parallel anwendbares nationales Wettbewerbsrecht cc) Abschließende Prüfung und Bewertung des Verstoßes b) Erfasste Entscheidungstypen aa) Vorfrage: Art. 5 VO Nr. 1/2003 als Ermächtigungsgrundlage? (1) Das EuGH-Urteil in der Sache Tele2 Polska (2) Stellungnahme bb) Entscheidungstypen der nationalen Wettbewerbsbehörden im Einzelnen (1) Abstellungsentscheidungen und isolierte Feststellungsentscheidungen (2) Anordnung einstweiliger Maßnahmen (3) Annahme von Verpflichtungszusagen (4) Bußgeldentscheidungen und sonstige im innerstaatlichen Recht vorgesehene Sanktionsentscheidungen (5) Einstellungsentscheidungen (6) Entscheidungen über den Entzug des Rechtsvorteils einer Gruppenfreistellungsverordnung cc) Zusammenfassung c) Voraussetzungen für den Eintritt der Bindungswirkung aa) Wirksamkeit der kartellbehördlichen Entscheidung bb) Bestandskraft der kartellbehördlichen Entscheidung cc) Verfahrensaussetzung bei noch fehlender Bestandskraft? 2. Entscheidungen der nationalen Gerichte a) Anwendungskonstellationen aa) Unzulässigkeit der gerichtlichen Anfechtung bb) Aufhebung der kartellbehördlichen Entscheidung cc) Bestätigung der kartellbehördlichen Entscheidung dd) Feststellung der Rechtmäßigkeit einer bereits erledigten kartellbehördlichen Entscheidung b) Rechtskraft als Erfordernis für den Eintritt der Bindungswirkung III. Erfordernis der Sachverhaltsidentität IV. Erfasste Kartellzivilverfahren 1. Beschränkung auf den Schadensersatzprozess 2. Analoge Anwendung in anderen Kartellzivilverfahren? C. Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht I. Beschränkung auf am behördlichen Kartellverfahren beteiligte Beklagte II. Bindung von Kronzeugen III. Bußgeldbescheid gegenüber einer Muttergesellschaft für den Verstoß einer Tochtergesellschaft 1. Diskussion um eine kartellzivilrechtliche Konzernhaftung 2. Folgen der Bindungswirkung eines Bußgeldbescheides gegenüber der Konzernmuttergesellschaft D. Anwendungsbereich in zeitlicher Hinsicht I. Intertemporaler Anwendungsbereich II. Zeitliche Dimension des festgestellten Verstoßes E. Anwendungsbereich in räumlicher Hinsicht Kapitel 3 – Rechtsfolgen der Bindungswirkung A. Bindungswirkung nach § 33b GWB I. Tatbestandswirkung oder Feststellungswirkung? 1. Begriffsbestimmungen a) Tatbestandswirkung aa) Tatbestandswirkung im engeren Sinn bb) Tatbestandswirkung im weiteren Sinn b) Feststellungswirkung aa) Feststellungswirkung im Sinne der Zivilprozesslehre bb) Feststellungswirkung im Sinne der Verwaltungsrechtslehre 2. Auslegung des § 33b GWB im Lichte von Art. 9 Abs 1 Kartellschadensersatzrichtlinie a) Kein Fall der Tatbestandswirkung im engeren Sinn b) Kein Fall der Tatbestandswirkung im weiteren Sinn c) Ergebnis: § 33b GWB als Anordnung einer Feststellungswirkung 3. Beschränkung der Feststellungswirkung auf den Kartellrechtsverstoß a) Grenzziehung zwischen bindungsfähigen und nicht bindungsfähigen Entscheidungsinhalten aa) Marktabgrenzung bb) Betroffenheit cc) Verschulden b) Zusammenfassung II. Folgen für den Zivilprozess 1. Berücksichtigung von Amts wegen 2. Entfallen der Darlegungs- und Beweisbedürftigkeit des Kartellrechtsverstoßes 3. Entzug der richterlichen Kompetenz zur selbstständigen Beurteilung der Kartellrechtswidrigkeit 4. Zusammenfassung III. Qualifikation IV. Rechtsstaatliche Bedenken 1. Grundsatz der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit a) Grundlagen und Gewährleistungsgehalt b) Vereinbarkeit 2. Gebot effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und Anspruch auf rechtliches Gehör a) Grundlagen und Gewährleistungsgehalt b) Vereinbarkeit V. Besonderheiten der Feststellungswirkung von Entscheidungen anderer Wettbewerbsbehörden 1. Anerkennungspflicht bereits nach dem acquis communautaire? a) Herleitung aus dem Primärrecht b) Herleitung aus dem Sekundärrecht c) Zwischenergebnis 2. Erfordernis und Zulässigkeit eines immanenten Anerkennungsvorbehalts VI. Möglichkeit der Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV 1. Keine Überprüfung der Gültigkeit der Entscheidung durch den Gerichtshof 2. Beschränkung der Vorabentscheidung auf die abstrakte Auslegung des Unionsrechts 3. Abweichungsmöglichkeit infolge einer Vorabentscheidung durch den EuGH 4. Keine Beschränkung der gerichtlichen Vorlagekompetenz durch die Grundsätze der TWD-Rechtsprechung B. Bloße prima facie-Beweiswirkung ausländischer Entscheidungen im Recht anderer Mitgliedstaaten I. Mindestvorgabe des Art. 9 Abs. 2 Kartellschadensersatzrichtlinie II. Qualifikation III. Eingeschränkter Harmonisierungseffekt und forum shopping IV. Zusammenfassung Kapitel 4 – Rückwirkungen auf und Schlussfolgerungen für die behördliche Durchsetzungsspur A. Veröffentlichungspraxis der Wettbewerbsbehörden B. Entscheidungspraxis der Wettbewerbsbehörden I. Feststellungsentscheidungen II. Entscheidungen über die Annahme von Verpflichtungszusagen C. Territoriale Reichweite und gegenseitige Anerkennung der Entscheidungen der nationalen Wettbewerbsbehörden I. Grenzüberschreitende Entscheidungs- und Sanktionszuständigkeit II. System gegenseitiger Anerkennung Zusammenfassung A. Grundlagen B. Voraussetzungen und Anwendungsbereich der Bindungswirkung C. Rechtsfolgen der Bindungswirkung D. Rückwirkungen auf und Schlussfolgerungen für die behördliche Durchsetzungsspur Literaturverzeichnis Rechtsprechungsverzeichnis Sachverzeichnis Die Bindungswirkung kartellbehördlicher Entscheidungen ist ein zentrales Instrument, um kartellrechtliche Schadensersatzklagen zu erleichtern. Dirk Wiegandt beleuchtet dieses Instrument und zeigt zugleich, dass die Bindungswirkung nicht nur die private mit der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung verzahnt, sondern ihrerseits auf die behördliche Durchsetzung zurückwirkt
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