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Berichte des Verbandes der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen, Heft 14, 15. September 1912

معرفی کتاب «Berichte des Verbandes der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen, Heft 14, 15. September 1912» نوشتهٔ No Contributor، منتشرشده توسط نشر Saur در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Umfang der Verbandsprüfung. Die praktische Prüfung. Die praktische Prüfung zerfällt in drei Teile: a) Ausführung einer qualitativen Analyse. In dieser Prüfung wird gefordert, daß der Kandidat in einem eigens zu diesem Zweck dargestellten Gemisch alle Bestandteile nachweist. Das Gemisch soll eine größere Anzahl von Stoffen enthalten, aber nur solche, welche in dem allgemein üblichen Gang der Analyse vorkommen. b) Quantitative Analyse. In der quantitativen Analyse wird das Hauptgewicht auf die Genauigkeit der Bestimmung gelegt. Dem Kandidaten ist die qualitative Zusammensetzung der Mischung mitzuteilen, er hat darin drei Stoffe, deren Trennung und Bestimmung in dem üblichen analytischen Gang vorkommen, quantitativ zu bestimmen.\*) \*) Da die Ansichten über das, was in der. quantitativen Analyse gefordert werden muß, ziemlich weit auseinandergehen, sind im folgenden einige Beispiele von Aufgaben aufgeführt: -8 c) Maßanalytische Aufgabe. Bei diesem Teile der Prüfung muß der Kandidat alle zur Verwendung kommenden Normallösungen selbst darstellen. Die mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung zerfällt in drei Abschnitte: a) Analytische Chemie. In der qualitativen Analyse soll der Kandidat den Nachweis der in dem üblichen Gang vorkommenden Stoffe kennen. In der quantitativen Analyse wird die Kenntnis der Trennungs-und Bestimmungsmethoden der wichtigeren Elemente und ihrer Verbindungen verlangt. b) Unorganische Chemie. In diesem Fache wird die Kenntnis der Disziplin in dem Umfange gefordert, wie sie in der Regel in den Vorlesungen über unorganische Experimentälchemie vorgetragen wird. c) Organische Chemie. Kenntnisse der Grundsätze der organischen Chemie. v. Baeyer, E. Beckmann, Vorsitzender. Schriftführer. ## Erläuterungen. A. zum Verbandszeugnis. -9 -3. Art der Prüfung 1 . Diese Kolumne wird ausgefüllt mit Y. oder D, oder N. -V. bedeutet »Verbandsprüfung«, D. »Diplomprüfung« und N. »Nahrungsmittelchemiker-Vorprüfung«.\*) 4. Gültigkeit erhält das Verbandszeugnis erst durch das Bestehen in allen vier Teilen der Prüfung. Der Examinator, welcher zuletzt prüft, fertigt das Zeugnis aus, indem er seinen Namen in die zweite Kolumne einträgt, und außerdem den Passus: »In das Register eingetragen« mit Datum und mit seiner Namensunterschrift versieht. 5. Eintragung in die Listen. Jede erledigte Prüfung wird in das Register eingetragen. Auf Grund dieser Listen erfolgt die Veröffentlichung in den vom Verband herausgegebenen Berichten. Die Bekanntgabe einer Prüfung an den Sekretär erfolgt aber erst, nachdem alle Teile derselben erledigt sind. Es sind demgemäß in die Listen, die dem Sekretär eingesandt werden, nur die Kandidaten aufzunehmen, die auch die Prüfung in organischer Chemie bestanden haben. Hat ein Kandidat die Prüfung an zwei Laboratorien abgelegt, so wird der Name des Kandidaten nur in der Liste desjenigen Mitgliedes geführt, bei welchem der letzte Teil erledigt worden ist. Als Nummer des Zeugnisses ist die aufgedruckte Nummer in. das Register einzutragen-. 6. Aushändigung der Zeugnisse. Das Zeugnis darf dem Studierenden zur Legitimation erst ausgehändigt werden, nachdem die praktische Prüfung, sowie die mündlichen Prüfungen in unorganischer und analytischer Chemie bestanden und im Zeugnisformular bescheinigt worden sind. 7. Meldung zur Promotion. Die Studierenden werden gebeten, bei den Eingaben um Zulassung zur Promotion neben den anderen Papieren auch das Verbandszeugnis zwecks Erleichterung der statistischen Zusammenstellung vorzulegen. 8. Ausstellung eines Duplikats. Wenn ein Zeugnis verloren geht oder durch Beschädigung unbrauchbar wird, kann dem Kandidaten ein Duplikat ausgestellt werden. Entsprechende Formulare ohne aufgedruckte Nummer sind im Bedarfsfalle vom Sekretär zu beziehen. Der Name des Empfängers eines Duplikats und die Zeugnisnummer werden im nächsten Verbandsbericht bekannt gegeben. Bei der Bestellung eines Duplikatformulars wolle man daher gleich die entsprechenden Angaben machen. 9. Ergänzungsprüfungen. Prüfungen in anderen Spezialfächern der Chemie und sonstigen Fächern werden unter Ergänzungsprüfungen bescheinigt. \*) In Karlsbad ist beschlossen worden: Ein Verbandsmitglied, welches Examinator in der Vorprüfung für Nahrungsmittel-Chemiker ist und das zweimalige Examinieren vermeiden will, kann im Verbandszeugnis die mündlichen Prüfungsabschnitte auf Grund der Nahrungsmittelchemiker-Vorprüfung bescheinigen, wenn diese in einem dem Verbandsexamen entsprechenden Umfange abgehalten werden. Voraussetzung ist dabei jedoch, daß der Kandidat nicht länger als sechs Monate vorher bei demselben Verbandsmitgliede den praktischen Teil der Verbandsprüfung absolviert hat. Die praktische Prüfung nach der mündlichen abzuhalten, ist in keinem Falle gestattet. Für di« Bestätigung dieser mündlichen Prüfungen auf den Zeugnissen und in den Listen wird die Abkürzung »N« eingeführt. -Auf Grund der Braunschweiger Statuten sind bis zum 1. April 1912 folgende Eegister der abgelegten Prüfungen an den Sekretär des Verbandes eingesandt worden.
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