Arzneimittel- und Apothekenrecht der Deutschen Demokratischen Republik: Lieferung 3
معرفی کتاب «Arzneimittel- und Apothekenrecht der Deutschen Demokratischen Republik: Lieferung 3» نوشتهٔ Joachim Richter, Hans-Joachim Seidlein, Manfred Böhm, Hans Georg Keune, Egbert Gueinzius، منتشرشده توسط نشر de Gruyter GmbH در سال 2021. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.
Auf Grund des § 3 des Arzneimittelgesetzes vom 5. 5. 1964 (GBI. S. 101) sind „Verbandstoffe für medizinische oder hygienische Zwecke mit oder ohne arzneiliche Zusätze" den Arzneimitteln gleichgestellt. Damit unterliegt diese Gruppe von Erzeugnissen den Vorschriften über die Kennzeichnung von Arzneimitteln (§18 des AMG), die in den §§ 11 bis 14 der 1. DB zum AMG im einzelnen genannt werden (GBI. II S. 485). Auf einer Besprechung des vom MfG Beauftragten für das Arbeitsgebiet „Verbandstoffe" mit Vertretern der Erzeugnisgruppe ,Textile Verbandmittel" und des Deutschen Institutes für Arzneimittelwesen \({ }^{2}\) ) am 21. 1. 1966 wurde eine Vereinfachung der Chargenkennzeichnung (§ 14 der 1. DB zum AMG) für textile Verbandstoffe beraten und festgelegt. Je nach der Herstellungsart (sterile oder unsterile Aufmachung, Verbandstoffe mit oder ohne arzneiliche Zusätze) wurde eine Staffelung der Chargenkennzeichnung vorgenommen, die das Alter der einzelnen Erzeugnisse erkennen läßt.
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