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Abhandlungen aus dem Deutschen und Preußischen Staatsrecht : Landstände, Allgemeine Stände, Preußische Constitution. Erster Band.

معرفی کتاب «Abhandlungen aus dem Deutschen und Preußischen Staatsrecht : Landstände, Allgemeine Stände, Preußische Constitution. Erster Band.» نوشتهٔ Karl Albert von Kamptz، منتشرشده توسط نشر Georg Andreas Reimer Verlag در سال 2018. این کتاب در فرمت pdf، زبان آلمانی ارائه شده است.

Als dominante Alltagssprache behauptet das Lëtzebuergesche heute unbestritten neben dem Deutschen und Französischen seine Stellung im triglossischen Varietätengefüge in Luxemburg. Seit dem 19. Jahrhundert ist es zu einem enormen Prestigeaufschwung und Gebrauchszuwachs des Lëtzbuergeschen gekommen. Davon blieb die linguistische Struktur dieser Sprache natürlich nicht unbeeinflußt. Nach Meinung der luxemburgischen Linguistik führten diese Veränderungen zur Entstehung einer lëtzebuergeschen Koiné, die neben den verschiedenen luxemburgischen Regionaldialekten als überregionale Umgangssprache verwendet wird und standardsprachliche Funktionen übernehmen soll. Diese Koinéhypothese wird in dieser Arbeit zum ersten Mal empirisch überprüft. Zur Analyse der Dialektvariation werden soziolinguistische Konzepte wie Dialektausgleich, Koinéisierung, Fokussierung/Diffusion, neuere phonologische Theorien (Nicht-lineare Phonologie) sowie Methoden der akustischen Phonetik herangezogen. In einer korpusgestützten Analyse werden phonetisch-phonologische Variablen für Sprecher und Sprecherinnen aus den vier innerluxemburgischen Dialektregionen analysiert. Um die jüngsten Veränderungen in der luxemburgischen Dialektgeographie zu erforschen, wird im ersten Schritt die historische Dialektsituation, wie sie in den reichlich vorhandenen Ortsgrammatiken und dem "Luxemburgischen Sprachatlas" erscheint, mit Sprachdaten einer jungen und mobilen Gruppe von Sprechern und Sprecherinnen verglichen. Um eine Varietätendifferenzierung zwischen Dialekt und überregionaler Umgangssprache festzustellen, werden in einem weiteren Schritt die Dialektaufnahmen der Informanten und Informantinnen mit ihren Interdialektaufnahmen verglichen. Im Gesamtergebnis zeigt sich, daß die Regionen Süden, Osten und Norden ihre spezifischen Merkmale zugunsten von zentralluxemburgischen Merkmalen tendenziell aufgeben. Dennoch findet sich daneben, idiolektal bedingt, noch ein hohes Maß an Dialekterhalt, so daß bis heute die diatopische Variation im Lëtzebuergeschen noch relativ hoch ist. Vorwort Inhalts-Uebersicht I. Die landständische Verfassung in Deutschland Erste Abtheilung. Volksrepräsentation überhaupt Zweite Abtheilung. Volks- (Landes-) Repräsentation in Deutschland Dritte Abtheilung. Bemerkungen über einzelne Gegenstände der landständischen Verfassung II. Die landständische Verfassung in den Preußischen Staaten §. 1. In den Preußischen Staaten fand stets landstandische Berfassung Statt §. 2. Wiederherstellung und Befestigung derselben 1815 §. 3. Insonderheit durch die Verordnung vom 22. Mai 1815 und deren Erläuterung §. 4 u. 5. Mißdeutungen derselben §. 6 u. 7. Prüfung dieser Mißdeutungen §. 8. Gesetz vom 5. Juli 1823 §. 9. Uebereinstimmung der Grundzüge der preußischen landstäudischen Verfassung mit der derjenigen deutschen Staaten, .deren Regenten ihre Domainen nicht dem Lande abgetreten haben, und daraus hervorgehender Unterschied in Ansehung der Finanz-Verwaltung, Schulden re. §.10. Mißdeutungen des Gesetzes von 1623 §.11. Erklärungen des Königs Friedrich Wilhelm des Vierten über die Verordnungen von 1815 u. 1823 Anlage A Anlage B III. Allgemeine Stände Erster Abschnitt. Verfassung der verschiedenen, der Hoheit eines gemeinschaftlichen Fürstenhauses unterworfenen Länder Zweiter Abschnitt. Verhältniß der verschiedenen zu dem Gesammt- Staate des gemeinschaftlichen Herrscher- HauseS vereinigten Länder zu einander und zu dem regierenden Hause Dritter Abschnitt. Allgemeine Stände IV. Allgemeine Stände in der Preußischen Monarchie Erster Abschnitt. Fortbestand der landständischen Verfassung in den Preußischen Staaten Zweiter Abschnitt. Allgemeine Stände V. Preußische Constitution Erster Abschnitt. Staats – Verfassungen und Staats – Verfassungs – Urkunden überhaupt Zweiter Abschnitt. Verfassung des Preußischen Staats
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